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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
ASVG §67 Abs10;Rechtssatz
Die Haftung des (hier mit 87,5 % an der Aktiengesellschaft beteiligten) Vorstandsvorsitzenden nach verschiedenen Bestimmungen (insbesondere nach dem ASVG und der BAO) sind kein Zeichen eines Unternehmerrisikos, treffen sie doch auch ein an der Aktiengesellschaft nicht wesentlich beteiligtes Vorstandsmitglied (Hinweis E 22. Mai 2002, 2002/15/0035).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001150078.X01Im RIS seit
18.02.2003