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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Die für die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus der GmbH wesentliche kontinuierliche und über einen längeren Zeitraum andauernde Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung ist im Beschwerdefall gegeben. Daran ändert nichts, wenn der "Werkvertrag" zwischen der GmbH und ihrem Geschäftsführer jährlich neu geschlossen worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002150130.X01Im RIS seit
18.02.2003Zuletzt aktualisiert am
11.05.2011