Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die beschwerdeführende Gesellschaft verpflichtet, für die Geschäftsführerbezüge des zu 100 % an ihr beteiligten Geschäftsführers Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Streitzeitraum zu entrichten. In der Begründung: führte die belangte Behörde aus, der Geschäftsführer vertrete seit 13. Mai 1999 die beschwerdeführende Gesellschaft selbständig. Er habe in... mehr lesen...
Den Gegenstand des Beschwerdefalles bildet die Vorschreibung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlag aus den Vergütungen, die dem zu 100 % an der beschwerdeführenden Gesellschaft beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer in den Streitjahren gewährt wurden. Strittig ist die Frage, ob die vom Gesellschafter-Geschäftsführer für seine Tätigkeit bezogenen Vergütungen rechtlich als Einkünfte im Sinne des § 22 Z. 2 Teilstrich 2 EStG 1988 zu qualifizier... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde eine von der beschwerdeführenden Gesellschaft erhobene Berufung gegen die Vorschreibung von Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und von Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag ab. In der Begründung: wird dazu ausgeführt, im Zuge einer den Zeitraum 1. Jänner 1998 bis 31. Dezember 2000 umfassenden Lohnsteuerprüfung habe der Prüfer festgestellt, dass für die Geschäftsführerbezüge des mit 50 % an der beschwe... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid bestätigte die belangte Behörde die erstinstanzliche Vorschreibung von Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und von Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag. In der Begründung: wird ausgeführt, im Zuge einer den Streitzeitraum umfassenden Lohnsteuerprüfung habe der Prüfer u.a. festgestellt, dass für die Geschäftsführerbezüge der mit je 50 % an der Beschwerdeführerin beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer der Dienstgeberbeitrag ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;
Rechtssatz: Die nach dem Erkenntnis eines verstärkten Senates des Verwaltungsgerichtshofes vom 10. November 2004, 2003/13/0018, entscheidende Eingliederung in den geschäftlichen Organismus der Gesellschaft wird... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;
Rechtssatz: Für die Frage, ob Einkünfte nach § 22 Z. 2 Teilstrich 2 EStG 1988 erzielt werden, kommt entscheidende Bedeutung dem Umstand zu, ob der Geschäftsführer bei seiner Tätigkeit in den betrieblichen Organ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin im Instanzenzug Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlag hinsichtlich der Vergütungen vorgeschrieben, die dem zu 100 % an der beschwerdeführenden Gesellschaft beteiligten Geschäftsführer im Zeitraum 1. Jänner 1997 bis 31. Dezember 1999 gewährt worden waren. Der Verwaltungsgerichtshof hat über die dagegen erhobene Beschwerde in einem gemäß § 12 Abs. 1 Z 2 VwGG gebildeten Senat erwogen: ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin verpflichtet, für die Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers (Beteiligung von 60 %) Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Zeitraum 1. Jänner 1995 bis 31. Dezember 1999 zu entrichten. In der Begründung: führte die belangte Behörde aus, in Bezug auf § 22 Z. 2 Teilstrich 2 EStG 1988 komme der Eingliederung des Geschäftsführers in den geschäftlichen Organis... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;
Rechtssatz: Die nach der Rechtsprechung (Hinweis E VS 10. November 2004, 2003/13/0018) entscheidende Eingliederung in den geschäftlichen Organismus der Gesellschaft wird bereits durch jede nach außen hin als au... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin im Instanzenzug Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlag aus den Vergütungen, die dem zu 70 % an der beschwerdeführenden Gesellschaft beteiligten Geschäftsführer im Zeitraum Februar bis Dezember 1999 gewährt wurden, vorgeschrieben. Die Behandlung der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde hat der Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 4. Oktober 2004, B 714/04, abgelehnt. Zugleich ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Die rechtlichen Voraussetzungen der Erzielung von Einkünften nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 hat der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 10. November 2004, 2003/13/0018, klargestellt. Aus den Gründen dieses ... mehr lesen...
Den Gegenstand des Beschwerdefalles bildet die Vorschreibung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (und Zuschlag zum Dientgeberbeitrag) aus den Vergütungen, die den beiden jeweils zu 50% an der beschwerdeführenden GmbH beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern von der Beschwerdeführerin im Zeitraum der Jahre 1996 bis 2000 gewährt wurden. Strittig ist allein die Frage, ob die von den beiden Gesellschafter-Geschäftsführer für ihre Tätigkeit bezogenen Ve... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Aus den Gründen des Erkenntnisses eines verstärkten Senates vom 10. November 2004, 2003/13/0018, sind auch die im Beschwerdefall gewährten Vergütungen als Einkünfte nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 zu beurteilen, weil an... mehr lesen...
Den Gegenstand des Beschwerdefalles bildet die Vorschreibung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlag aus den Vergütungen, die den zu je 50 % an der beschwerdeführenden Gesellschaft beteiligten Geschäftsführern im Zeitraum der Jahre 1995 bis 1999 gewährt wurden. Strittig ist allein die Frage, ob die von den Gesellschafter-Geschäftsführern für ihre Tätigkeit bezogenen Vergütungen rechtlich als Einkünfte im Sinne des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Aus den Gründen des Erkenntnisses eines verstärkten Senates vom 10. November 2004, 2003/13/0018, sind die im Beschwerdefall an die zu je 50 % an der abgabepflichtigen GmbH beteiligten Geschäftsführer gewährten Vergütungen als Einkünfte nach § ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid bestätigte die belangte Behörde die erstinstanzliche Vorschreibung von Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und von Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag. Die Vorschreibung betraf die im Streitzeitraum an den wesentlich (zu 100 %) an der beschwerdeführenden GmbH beteiligten Geschäftsführer K-H.L. bezahlten Geschäftsführervergütungen. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides wird im Wesentlichen die A... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid bestätigte die belangte Behörde die erstinstanzliche Vorschreibung von Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und von Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag. Die Vorschreibung betraf die in den Jahren 1996 bis 1999 an die beiden wesentlich (zu 50 %) an der beschwerdeführenden GmbH beteiligten Geschäftsführer J.P. und R.P. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides wird im Wesentlichen die Auffassung vertreten, die beiden Gesellscha... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/15/0140 E 22. Dezember 2004 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Im Sinne des Erkenntnisses des verstärkten Senates vom 10. November 2004, 2003/13/0018, ist für den ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/15/0140 E 22. Dezember 2004 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Im Sinne des Erkenntnisses des verstärkten Senates vom 10. November 2004, 2003/13/0018, ist für den ... mehr lesen...
Den Gegenstand des Beschwerdefalles bildet die Vorschreibung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlag für die Vergütungen, die dem zu 70 % an der beschwerdeführenden Gesellschaft beteiligten Geschäftsführer für das Jahr 1998 gewährt wurden. Strittig ist die Frage, ob die vom Gesellschafter-Geschäftsführer für seine Tätigkeit bezogenen Vergütungen rechtlich als Einkünfte im Sinne des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 zu qualifizieren sind. Sachv... mehr lesen...
Mit Bescheiden je vom 24. September 1999 setzte das Finanzamt der beschwerdeführenden Gesellschaft gegenüber Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen in Höhe von S 48.600,-- samt Zuschlag in Höhe von S 5.724,-- für das Jahr 1995, in Höhe von S 14.098,-- samt Zuschlag von S 1.660,-- für das Jahr 1996 und in Höhe von S 28.226,-- samt Zuschlag von S 3.324,-- für das Jahr 1997 fest. Begründet wurde dies in dem für das Jahr 1995 ergangenen Bescheid ausschließlich d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 10. November 2004, 2003/13/0018, unter Hinweis auf seine Vorjudikatur ausgeführt hat, wird von einer Eingliederung des Gese... mehr lesen...
Nach Durchführung einer Lohnsteuerprüfung im Unternehmen der beschwerdeführenden Gesellschaft wurde ihr mit Bescheid des Finanzamtes vom 19. Juni 2002 der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen nach § 41 Familienlastenausgleichsgesetz (im Folgenden kurz: FLAG) samt Zuschlägen (Handelskammerumlage) nach § 57 Abs. 7 und 8 des Handelskammergesetzes (§ 122 Abs. 7 und 8 des Wirtschaftskammergesetzes 1998) aus den ihrem zu 90% am Stammkapital beteiligten Gesellschafter... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;KommStG 1993 §2;KommStG 1993 §5 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/13/0096 E 15. Dezember 2004 2001/14/0097 E 21. Dezember 2005 2003/13/0024 E 15. Dezember 2004 2003/13/0170 E 15. Dezember 2004 2004/13/0074 E 15. Dezember ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;KommStG 1993 §2;KommStG 1993 §5 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/13/0096 E 15. Dezember 2004 2001/14/0097 E 21. Dezember 2005 2003/13/0024 E 15. Dezember 2004 2003/13/0170 E 15. Dezember 2004 2004/13/0074 E 15. Dezember ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;KommStG 1993 §2;KommStG 1993 §5 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/13/0096 E 15. Dezember 2004 2001/14/0097 E 21. Dezember 2005 2003/13/0024 E 15. Dezember 2004 2003/13/0170 E 15. Dezember 2004 2004/13/0074 E 15. Dezember ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;KommStG 1993 §2;KommStG 1993 §5 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/13/0096 E 15. Dezember 2004 2001/14/0097 E 21. Dezember 2005 2003/13/0024 E 15. Dezember 2004 2003/13/0170 E 15. Dezember 2004 2004/13/0074 E 15. Dezember ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;KommStG 1993 §2;KommStG 1993 §5 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/13/0096 E 15. Dezember 2004 2001/14/0097 E 21. Dezember 2005 2003/13/0024 E 15. Dezember 2004 2003/13/0170 E 15. Dezember 2004 2004/13/0074 E 15. Dezember ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;KommStG 1993 §2;KommStG 1993 §5 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/13/0096 E 15. Dezember 2004 2001/14/0097 E 21. Dezember 2005 2003/13/0024 E 15. Dezember 2004 2003/13/0170 E 15. Dezember 2004 2004/13/0074 E 15. Dezember ... mehr lesen...
Anlässlich einer bei der beschwerdeführenden Gesellschaft (Beschwerdeführerin) durchgeführten Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer in seinem Bericht fest, der Geschäftsführer der Beschwerdeführerin, Ing. Bernhard H, habe für die Jahre 1999 bis 2001 Bezüge in der Höhe von insgesamt rund S 1,3 Mio erhalten. Diese seien ihm als regelmäßige Entlohnungen monatlich ausbezahlt worden (12 mal S 35.000,--, ab 10/2001 monatlich S 50.000,--). Zusätzlich seien die Sozialversicherungsbeiträge des ... mehr lesen...