Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Der Ansicht, im Hinblick auf übernommene persönliche Haftungen des Geschäftsführers für Bankverbindlichkeiten bestehe ausgabenseitig ein Unternehmerrisiko, kann nicht gefolgt werden. Der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, dass es im gegebenen Zusammenhang nicht auf ein Wagnis aus der Stellung als Gesellschafter oder gar auf das Unternehmerwagnis der Gesellschaft ankommt (Hinweis E 18.7.2001, 2001/13/0090).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002140080.X02Im RIS seit
18.03.2003