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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Die zum Bestehen eines Unternehmerwagnisses von der Gesellschaft angeführten gesetzlichen Haftungsrisken im Zusammenhang mit einer schuldhaften Verletzung der Geschäftsführerpflichten begründen kein bedeutsames Unternehmerwagnis; sie treffen auch jenen Geschäftsführer, der in einem "klassischen" Dienstverhältnis zu einer GesmbH steht (Hinweis E 31. Jänner 2002, 2001/15/0063).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001150135.X01Im RIS seit
05.05.2003