Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin die ihr von der Bundespolizeidirektion Salzburg am 12. September 1984 mit der Nummer 134298 ausgestellte Waffenbesitzkarte gemäß § 25 Abs 3 iVm § 8 Abs 1 und 6 des Waffengesetzes 1996 - WaffG, BGBl I Nr 12/1997, entzogen. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen Folgendes aus: Über die Beschwerdeführerin sei von der Bundespolizeidirektion Salzburg mit Bescheid vom 23. Juni 2003 ein Wa... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1;WaffG 1996 §8 Abs6;WaffV 02te 1998 §3 Abs1;WaffV 02te 1998 §3 Abs2;
Rechtssatz: Zur ordnungsgemäßen Verwahrung von Faustfeuerwaffen gehört auch das Wissen um den aktuellen Besitzstand und den Aufbewahrungsort der Waffen. In welchem sicheren Behältnis oder an welchem sicheren Ort im Sinn des § 3 Abs 2 WaffV sich die Waffe befinde... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer ein Waffenverbot gemäß § 12 Abs 1 Waffengesetz 1996 (WaffG) verhängt. Begründend führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer habe bei einer Gendarmerieerhebung (aus Anlass einer Überprüfung der Verlässlichkeit des Beschwerdeführers als Inhaber waffenrechtlicher Urkunden gemäß § 25 WaffG) seine geladene Faustfeuerwaffe neben der Tastatur des Computers liegen gehabt. Auf Nachfrage habe er... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §52;WaffG 1996 §12;WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §8 Abs6;WaffG 1996 §8 Abs7;
Rechtssatz: § 12 WaffG enthält keine dem (die Verlässlichkeitsprüfung betreffenden) § 25 Abs 2 zweiter Satz zweiter Fall iVm § 8 Abs 7 leg cit entsprechende Anordnung, wonach die Behörde dem Inhaber einer waffenrechtlichen Urk... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde dem Beschwerdeführer den ihm am 2. Februar 1982 ausgestellten Waffenpass gemäß § 25 Abs 3 iVm § 8 Abs 1 Waffengesetz 1996 (WaffG) entzogen. Begründend führte die belangte Behörde nach einer Darlegung des Verfahrensganges und der anzuwendenden Rechtsvorschriften im Wesentlichen aus, dass der Beschwerdeführer am 19. Februar 2004 persönlich am Gendarmerieposten Hainfeld Anzeige über einen am 15. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;VwRallg;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1;WaffG 1996 §8 Abs6;
Rechtssatz: Schon die mangelnde Mitwirkung bei der Feststellung des Sachverhaltes rechtfertigt die Entziehung der Waffenbesitzkarte gemäß § 25 iVm § 8 Abs 1 und 6 WaffG. Schlagworte Begründungspflic... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer war auf Grund seines Antrages vom 7. Dezember 1988 am 31. März 1989 eine Waffenbesitzkarte für zwei Faustfeuerwaffen ausgestellt worden. Mit Bescheid vom 4. Juli 2003 entzog die Bezirkshauptmannschaft Schwaz dem Beschwerdeführer gemäß § 25 Abs 3 in Verbindung mit § 8 Abs 6 des Waffengesetzes 1996, BGBl I Nr 12/1997 (WaffG), in Verbindung mit § 5 der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung, BGBl II Nr 313/1998 (2. WaffV), die Waffenbesitzkarte. Der Beschwerdef... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25;WaffG 1996 §8 Abs6;WaffV 02te 1998 §5 Abs1;WaffV 02te 1998 §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/03/0014 E 8. Juni 2005 RS 3 Stammrechtssatz § 5 Abs 2 der 2. WaffV erwähnt neben der Erbringung eines Schulungsnachweises durch einen näher bezeichneten Gewerbetreibenden jedenfalls auch die Möglichkeit zur Berufung auf bestimmte andere Beweismitte... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;WaffG 1996 §8 Abs6;WaffV 02te 1998 §5 Abs1;WaffV 02te 1998 §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/03/0014 E 8. Juni 2005 RS 4 Stammrechtssatz Gegenstand der amtswegigen Prüfung iSd § 5 Abs 1 der 2. WaffV ist nicht das Vorliegen einer Bestätigung, sondern die tatsächliche Befähigung des Betroffenen zu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;WaffG 1996 §22 Abs1;WaffG 1996 §25 Abs1;WaffG 1996 §8 Abs6;WaffV 02te 1998 §5 Abs1;
Rechtssatz: Der durch die Waffenbesitzkarte im Sinne des § 22 Abs 1 Waffengesetz (WaffG) Berechtigte wird durch eine bloß eingeschränkte Verwendung der Waffe nicht von seiner Verpflichtung, im Sinne des § 5 Abs 1 der 2. Waffenverordnung (... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §46;WaffG 1996 §25;WaffG 1996 §8 Abs6;WaffV 02te 1998 §5 Abs1;WaffV 02te 1998 §5 Abs2;
Rechtssatz: Der erforderliche Nachweis im Sinne des § 5 Abs 2 der 2. Waffenverordnung kann nicht nur durch einen "Waffenführerschein" (Schulungsnachweis eines Waffengewerbebetreibenden) erbracht werden, sondern grundsätzlich durch jedes taugliche Bewei... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer im Instanzenzug gemäß § 25 Abs 3 iVm § 8 Abs 6 WaffG und § 5 der 2. WaffV die Waffenbesitzkarte entzogen. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, der Beschwerdeführer sei von der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs (BH) von September 2001 bis Februar 2002 mehrmals aufgefordert worden, einen geeigneten Nachweis im Sinne des § 5 der 2. WaffV zu erbringen. Der Beschwerdeführer habe zunächst entgegnet, er kenne kein... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer im Instanzenzug die Waffenbesitzkarte gemäß § 25 Abs 3 iVm § 8 Abs 1 und 6 sowie § 58 Abs 4 iVm § 22 WaffG entzogen. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, dem Beschwerdeführer sei am 17. Juni 1986 eine Waffenbesitzkarte ausgestellt worden. Die Erstbehörde habe den Beschwerdeführer um Vorlage eines Nachweises, dass er gemäß § 5 Abs 2 der 2. WaffV voraussichtlich mit Schusswaffen sachgemäß umgehen werde, sow... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 24. Juni 2002 entzog die Bundespolizeidirektion Wien dem Beschwerdeführer gemäß § 25 Abs 3 in Verbindung mit § 8 Abs 1 Z 2 des Waffengesetzes 1996, BGBl I Nr 12/1997 (WaffG), die 1973 ausgestellte Waffenbesitzkarte. Dieser Bescheid wurde - im Anschluss an eine Wiedergabe des Inhaltes der im Spruch: zitierten Gesetzesstellen - wie folgt begründet: "Anlässlich einer Verlässlichkeitsprüfung gem. § 25 WaffG 1996 wurde bei Ihnen am 13.4.2002 gem. § 4 der 2 WaffV eine V... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs6;WaffV 02te 1998 §4;WaffV 02te 1998 §5 Abs2; Beachte (Hinweis E 12.6.2003, 2000/20/0191)
Rechtssatz: Bleibt der konkrete Inhalt des Auftrages, "einen Nachweis für den sachgemäßen Umgang mit ... Faustfeuerwaffen zu erbringen", auf dessen nicht ausreichende Befolgung durch Vorlage bloß des Wehrdienstbuches sich die ... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs6;WaffV 02te 1998 §5 Abs1;WaffV 02te 1998 §5 Abs2;
Rechtssatz: § 5 Abs 2 der 2. WaffV erwähnt neben der Erbringung eines Schulungsnachweises durch einen näher bezeichneten Gewerbetreibenden jedenfalls auch die Möglichkeit zur Berufung auf bestimmte andere Beweismittel für die Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen (vgl hiezu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;WaffG 1996 §8 Abs6;WaffV 02te 1998 §5 Abs1;WaffV 02te 1998 §5 Abs2;
Rechtssatz: Gegenstand der amtswegigen Prüfung iSd § 5 Abs 1 der 2. WaffV ist nicht das Vorliegen einer Bestätigung, sondern die tatsächliche Befähigung des Betroffenen zum sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen. In diesem Zusammenhang kann die... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs6;WaffV 02te 1998 §5 Abs1;WaffV 02te 1998 §5 Abs2;
Rechtssatz: Die Verweigerung einer Mitwirkung an der Feststellung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit ist als berechtigt anzusehen, wenn hiefür ausreichende
Gründe: vorliegen oder dem Betroffenen der Nachweis gelingt, da... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs6;WaffV 02te 1998 §5 Abs1;WaffV 02te 1998 §5 Abs2;
Rechtssatz: § 8 Abs 6 WaffG erlegt dem Betroffenen eine Mitwirkungsverpflichtung bei der Feststellung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit auf. Ist die Feststellung des für die Verlässlichkeit maßgeblichen Sachverhaltes... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer war auf Grund seines Antrages vom 4. Oktober 1994 am 17. Oktober 1994 ein Waffenpass für zwei Faustfeuerwaffen ausgestellt worden. Mit Mandatsbescheid vom 4. September 2000 entzog die Bundespolizeidirektion Linz dem Beschwerdeführer den Waffenschein. Dem lag eine Anzeige wegen Sachbeschädigung, gefährlicher Drohung und Körperverletzung zu Grunde, wonach der Beschwerdeführer am 22. August 2000 im Zuge eines Streites Lebensmittel aus dem Kühlschrank in der Ehewohnun... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §8 Abs6;WaffG 1996 §8 Abs7;
Rechtssatz: Die Nichtbeibringung eines Gutachtens im Sinne des § 8 Abs. 7 zweiter Satz WaffG 1996 lässt die Feststellung des für die Verlässlichkeit maßgeblichen Sachverhaltes aus in der Person des Betroffenen liegenden Gründen nicht zu, sodass dieser gemäß § 8 Abs. 6 erster Satz WaffG 1996 als nicht verlässl... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien, Administrationsbüro, vom 21. März 2000 wurde dem Beschwerdeführer die am 20. Februar 1974 ausgestellte, näher bezeichnete Waffenbesitzkarte gemäß § 25 Abs. 3 in Verbindung mit § 8 Abs. 6 des Waffengesetzes 1996, BGBl. I Nr. 12/1997 (WaffG), entzogen. Nach Wiedergabe des Inhaltes der erwähnten Bestimmungen stellte die Erstbehörde fest, der Beschwerdeführer sei mit Schreiben vom 12. Juli 1999 aufgefordert worden, gemäß § 5 Abs. 1 der 2. Waff... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs6;WaffV 02te 1998 §4;WaffV 02te 1998 §5 Abs2;
Rechtssatz: Aus der Nichtbefolgung der in einem Schreiben enthaltenen Aufforderung zur Vorlage des "erforderlichen Schulungsnachweises" binnen Monatsfrist durfte die belangte Behörde noch nicht auf die mangelnde Verlässlichkeit des Beschwerdeführers schließen. Der diesem Schluss zugrun... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 29. Februar 2000 entzog die Bundespolizeidirektion Wien dem Beschwerdeführer gemäß § 25 Abs. 3 iVm § 8 Abs. 6 des Waffengesetzes 1996, BGBl. I Nr. 12/1997 (WaffG), den ihm am 26. September 1977 ausgestellten Waffenpass. In der Begründung: dieser Entscheidung wurde ausgeführt, der Beschwerdeführer besitze nicht mehr die im § 8 Abs. 1 WaffG 1996 geforderte Verlässlichkeit, weil am 6. August 1999 die sichere Verwahrung der genehmigungspflichtigen Schusswaffen des Bes... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1;WaffG 1996 §8 Abs6;WaffV 02te 1998 §4 Abs4;
Rechtssatz: Eine im Wege einer "Terminvereinbarung" oder auf andere Weise nicht bloß ganz kurzfristig angekündigte Überprüfung der Verwahrung der Waffen ist wenig zweckmäßig und daher grundsätzlich nicht im Sinne des Gesetzes. (Ein zwingender Grund dafür, so vorzuge... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1;WaffG 1996 §8 Abs6;WaffV 02te 1998 §4 Abs4;
Rechtssatz: Der Umstand, dass eine Überprüfung der Verwahrung der Waffen auf Grund der vom Beschwerdeführer beschriebenen Art seiner Berufstätigkeit auch nicht an jedem Wochenende gelingen musste, weil der Beschwerdeführer u.a. angab, selbst am Sonntag nur "fallweis... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1;WaffG 1996 §8 Abs6;WaffV 02te 1998 §4 Abs4;
Rechtssatz: Sache des Beschwerdeführers war es im vorliegenden Fall im Sinne des § 8 Abs. 6 erster Satz WaffG 1996 (vgl. zu dieser Bestimmung etwa schon die E vom 26. April 2001, Zl. 2000/20/0387, und vom 21. März 2002, Zl. 99/20/0560) vor allem, die für die Durchfü... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid bestätigte die belangte Behörde einen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 23. Dezember 1998, mit dem zu Spruchpunkt I der Antrag des Beschwerdeführers auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für eine dritte genehmigungspflichtige Schusswaffe abgewiesen und zu Spruchpunkt II die für den Beschwerdeführer bereits ausgestellte Waffenbesitzkarte für zwei derartige Waffen vom 2. März 1982 mangels Verlässlichkeit entzogen... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs1;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs6;
Rechtssatz: Der Beschwerdefall betrifft die Abweisung eines Antrages auf Erweiterung einer Waffenbesitzkarte und den Entzug einer Waffenbesitzkarte. Die Verweigerung der Auskunft über den Ort, an dem sich der Safe (in dem sich nach einer Angabe des Beschwerdeführers seine beiden Waffen befinden, für die ihm ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 25 Abs. 3 in Verbindung mit § 8 Abs. 6 des Waffengesetzes 1996, BGBl. I Nr. 12/1997 (im Folgenden: WaffG), der von der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung mit der Nr. 032638 ausgestellte Waffenpass entzogen. Begründend führte die belangte Behörde aus, es stehe fest, dass auf Grund einer behördlichen Anordnung gemäß § 25 WaffG in Verbindung mit § 4 Abs. 3 der 2. Waffengesetz-Durchführungsveror... mehr lesen...