RS Vwgh 2003/1/23 2000/20/0444

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Veröffentlicht am 23.01.2003
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1996 §25 Abs2;
WaffG 1996 §25 Abs3;
WaffG 1996 §8 Abs1;
WaffG 1996 §8 Abs6;
WaffV 02te 1998 §4 Abs4;

Rechtssatz

Eine im Wege einer "Terminvereinbarung" oder auf andere Weise nicht bloß ganz kurzfristig angekündigte Überprüfung der Verwahrung der Waffen ist wenig zweckmäßig und daher grundsätzlich nicht im Sinne des Gesetzes. (Ein zwingender Grund dafür, so vorzugehen, ist auch im vorliegenden Fall nicht erkennbar.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000200444.X01

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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