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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1996 §25 Abs2;Rechtssatz
Die Nichtbeibringung eines Gutachtens im Sinne des § 8 Abs. 7 zweiter Satz WaffG 1996 lässt die Feststellung des für die Verlässlichkeit maßgeblichen Sachverhaltes aus in der Person des Betroffenen liegenden Gründen nicht zu, sodass dieser gemäß § 8 Abs. 6 erster Satz WaffG 1996 als nicht verlässlich gilt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005030044.X04Im RIS seit
30.05.2005Zuletzt aktualisiert am
07.04.2014