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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1996 §25 Abs3;Beachte
(Hinweis E 12.6.2003, 2000/20/0191)Rechtssatz
Bleibt der konkrete Inhalt des Auftrages, "einen Nachweis für den sachgemäßen Umgang mit ... Faustfeuerwaffen zu erbringen", auf dessen nicht ausreichende Befolgung durch Vorlage bloß des Wehrdienstbuches sich die Behörde stützt, unklar, und ist auf Grundlage des vorgelegten Verwaltungsaktes auch nicht nachvollziehbar, welchen Inhalt ein von der Behörde angesprochenes "Formular" hatte, das dem Beschwerdeführer anlässlich der Verwahrungsüberprüfung ausgefolgt und mit dem ein Schulungsnachweis betreffend den sachgemäßen Umgang mit Waffen eingefordert worden sei, so ist schon deshalb der Vorwurf der mangelnden Mitwirkung an der Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes nicht berechtigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005030050.X01Im RIS seit
06.07.2005