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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1996 §25;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2005/03/0014 E 8. Juni 2005 RS 3Stammrechtssatz
§ 5 Abs 2 der 2. WaffV erwähnt neben der Erbringung eines Schulungsnachweises durch einen näher bezeichneten Gewerbetreibenden jedenfalls auch die Möglichkeit zur Berufung auf bestimmte andere Beweismittel für die Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen (vgl hiezu das Erkenntnis vom 12. Juni 2003, Zl 2000/20/0191). Dabei schließt der Wortlaut dieser Bestimmung (arg "insbesondere") neben den ausdrücklich genannten Beweismitteln weitere Beweismittel für den Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen nicht aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005030063.X01Im RIS seit
15.11.2005Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008