RS Vwgh 2000/9/21 98/20/0139

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Veröffentlicht am 21.09.2000
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

StGB §153;
WaffG 1996 §8 Abs1 Z1;
WaffG 1996 §8 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/20/0678 E 19. Februar 1998 RS 2

Stammrechtssatz

Eine Verurteilung wegen eines Verbrechens (hier: Verbrechen der Untreue nach § 153 StGB), das nicht unter die in § 8 Abs 3 WaffG 1996 angeführten Tatbestände fällt, reicht für sich allein nach dem WaffG 1996 (wie auch schon nach § 6 WaffG, BGBl 1986/443) nicht aus, die waffenrechtliche Verläßlichkeit iSd § 8 Abs 1 WaffG 1996 zu verneinen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998200139.X04

Im RIS seit

27.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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