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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1996 §12 Abs1;Rechtssatz
Die konkrete Befürchtung, eine Person könnte Kriegsmaterial ohne jegliche Kontrolle etwa an Unbekannte weitergeben, die dieses gegebenenfalls ihrem bestimmungsgemäßen Einsatz - allenfalls in einem Krisengebiet im Ausland - zuführen, ist der Befürchtung einer missbräuchlichen Verwendung von Waffen gleichzusetzen.
Schlagworte
Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999200149.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
11.03.2015