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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1967 §6 Abs1 idF 1980/075 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/01/0031 E 4. Mai 1983 RS 1Stammrechtssatz
Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist bei der Wertung einer Person als "verlässlich" im Sinne des Waffengesetzes ihre gesamte Geisteshaltung und Sinnesart ins Auge zu fassen, weil der Begriff der Verlässlichkeit ein Ausdruck ihrer Wesenheit, nicht aber ein Werturteil über ihr Tun und Lassen im Einzelfall ist (Hinweis E 30.4.1947, 0058/47, VwSlg 84 A/1947 und E 6.3.1979, 0073/79). Bestimmte Verhaltensweisen und Charaktereigenschaften einer Person rechtfertigen demnach durchaus die Folgerung, dass die vom Waffengesetz geforderte Verlässlichkeit nicht gewährleistet ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997200563.X01Im RIS seit
25.04.2001Zuletzt aktualisiert am
15.02.2018