Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde gemäß § 34 Abs 1 und 4 iVm § 33 Abs 3 lit b des Tiroler Fischereigesetzes 2002, LGBl Nr 54/2002 (TFG 2002), die Genehmigung der Bestellung des Beschwerdeführers als Fischereiaufsichtsorgan für ein näher bestimmtes Eigenrevier widerrufen und der Beschwerdeführer zur Rückgabe des Dienstabzeichens und des Dienstausweises für Fischereiaufsichtsorgane verpflichtet. Begründend führte die belangte Behörde aus, der Beschwer... mehr lesen...
Index: L61205 Feldschutz Landeskulturwachen SalzburgL65007 Jagd Wild TirolL65507 Fischerei Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof41/04 Sprengmittel Waffen Munition50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1994 §6;FischereiG Tir 2002 §16 Abs2;FischereiG Tir 2002 §33 Abs3;JagdG Tir 2004 §32;LWacheorganeG Slbg 1977 §2;VwGG §42 Abs2 Z1;WaffG 1996 §8;
Rechtssatz: Das Tiroler Fischereigesetz 2002 bietet - an... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 12 Abs 1 Waffengesetz 1996 (WaffG), BGBl I Nr 12/1997, ein Waffenverbot ausgesprochen. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, der Beschwerdeführer sei im Zuge eines - auf Grund von Angaben anonymer Zeugen angeordneten - Polizeieinsatzes in seiner Wohnung am 25. März 2004 in alkoholisiertem Zustand angetroffen worden. Nach den übereinstimmenden Angaben der einschreite... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §12 Abs1;WaffG 1996 §8;
Rechtssatz: Die mangelnde Verlässlichkeit im Sinne des § 8 WaffG allein reicht nicht aus, um die Verhängung eines Waffenverbotes zu rechtfertigen (vgl zum Verhältnis der waffenrechtlichen Verlässlichkeit zu den Voraussetzungen des Waffenverbotes das hg Erkenntnis vom 12. September 2002, Zl 2000/20/0425). Euro... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid vom 8. September 2000, mit dem ihm die Bezirkshauptmannschaft Weiz gemäß § 25 Abs. 3 WaffG den Waffenpass entzogen hatte, ab. Nach Einleitung des Vorverfahrens über die dagegen gerichtete Beschwerde und Vorlage der Verwaltungsakten durch die belangte Behörde teilte diese mit Schreiben vom 22. März 2004 mit, der Beschwerdeführer sei am 15. März 2004 verstorben. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: VwGG §33 Abs1;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8;
Rechtssatz: Mit dem Tod des Beschwerdeführers ist die Beschwerde, mit der die Verletzung des Beschwerdeführers in seinem Recht, als waffenrechtlich verlässlich zu gelten und weiterhin zum Besitz genehmigungspflichtiger Schusswaffen und der entsprechenden waffenrechtlichen Dokumente berechtig... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid entzog die belangte Behörde die dem Beschwerdeführer am 29. Juli 1983 ausgestellte Waffenbesitzkarte. Sie ging davon aus, der Beschwerdeführer habe sich am 24. Mai 2000 beim Hantieren mit einer Faustfeuerwaffe die linke Hand durchschossen und sei daher nicht mehr verlässlich im Sinne des § 25 Abs. 3 i.V.m. § 8 Abs. 1 Z 2 WaffG. Die Annahme, ein Mensch werde "mit Waffen nicht vorsichtig und sachgemäß umgehen" (insofern lehnt si... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8;
Rechtssatz: Bei der Auslegung des § 8 WaffG ist - angesichts des mit dem Waffenbesitz von Privatpersonen verbundenen Sicherheitsbedürfnisses - ein strenger Maßstab anzulegen. Auch ein nur einmal gesetztes Verhalten kann den Umständen nach genügen, um die Entziehung der waffenrechtlichen Urkunde zu rechtfertigen (vgl. zuletzt etwa da... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 7. Juni 1999 entzog die Bundespolizeidirektion Wien dem Beschwerdeführer gemäß § 25 Abs. 3 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 des Waffengesetzes 1996, BGBl. I Nr. 12/1997 (WaffG), die am 28. November 1996 für ihn ausgestellte Waffenbesitzkarte. Dieser Bescheid wurde - im Anschluss an eine Wiedergabe des Inhaltes der im Spruch: zitierten Gesetzesstellen - wie folgt begründet: "Sie wurden vom BG Döbling am 05.02.1999 (richtig: 2. Februar 1999) gemäß § 27 Abs. 1 StGB (geme... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: AVG §69 Abs1;AVG §69 Abs3;SMG 1997 §27 Abs1;WaffG 1996 §21;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8;
Rechtssatz: Da im vorliegenden Fall die (nach Ausstellung der Waffenbesitzkarte erfolgte) Verurteilung nach § 27 Abs. 1 SMG nicht AN SICH geeignet ist, mangelnde Verlässlichkeit des Beschwerdeführers zu begründen, wär... mehr lesen...
Mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für die Steiermark vom 1. Dezember 2000 wurde ein gegen den Beschwerdeführer eingeleitetes Strafverfahren wegen einer Übertretung der StVO mit der Begründung: eingestellt, dass beim Beschwerdeführer auf Grund einer cerebralen Dysfunktion zur Tatzeit weder die Diskretionsfähigkeit noch die Dispositionsfähigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 VStG gegeben gewesen sei. In der Folge wurde der Beschwerdeführer mit Schreiben der Bezirkshauptmann... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer der ihm am 6. Dezember 1999 ausgestellte Waffenpass gemäß § 25 Abs. 3 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Z 1 und 2 des Waffengesetzes 1996, BGBl. I Nr. 12/1997 (WaffG), entzogen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer sei von Beruf Taxifahrer und habe nach einem Nachtdienst am 23. Jänner 2000 in einer Imbissstube in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand eine tätliche Ausei... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8;
Rechtssatz: Das Mitführen von Schusswaffen in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand reicht in der Regel aus, die waffenrechtliche Verlässlichkeit einer Person zu verneinen (vgl. z. B. das E vom 27. September 2001, Zl. 99/20/0559). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2001200020.X... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs7;WaffG 1996 §8;
Rechtssatz: Auf Grund des Schutzzweckes des Waffengesetzes unterliegt es keinem Zweifel, dass ein Ermittlungsergebnis, aus dem sich die mangelnde waffenrechtliche Verlässlichkeit ergibt, auch dann zu einer Maßnahme gemäß § 25 Abs. 3 WaffG 1996 zu führen hat, wenn Rechtsvorschriften der konkrete... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Mödling entzog dem Beschwerdeführer mit Bescheid vom 17. Juni 1998 (Spruchpunkt II) gemäß § 25 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Z 2 Waffengesetz 1996 (WaffG) mangels Verlässlichkeit den am 2. November 1971 von der Bundespolizeidirektion Wien ausgestellten Waffenpass. Zur Begründung: wurde ausgeführt, der Behörde sei durch eine Strafanzeige der Gendarmerie bekannt geworden, dass der Beschwerdeführer am 1. August 1997 gegen 18.00 Uhr außerhalb des Orts... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §8;
Rechtssatz: Auch der Gesetzgeber des WaffG 1996 hat sich nicht dazu entschlossen, Straftäter mit ungetilgten Verurteilungen grundsätzlich vom Erwerb waffenrechtlicher Berechtigungen auszuschließen, und selbst die Verurteilung wegen einer unter Anwendung oder Androhung von Gewalt begangenen oder mit Gemeingefahr verbundenen vorsätzlichen strafbaren Hand... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid bestätigte die belangte Behörde einen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft B vom 14. Dezember 1998, mit dem dem Beschwerdeführer gemäß § 12 Abs. 1 WaffG der Besitz von Waffen und Munition verboten worden war. Zur Begründung: ihrer Entscheidung führte die belangte Behörde - nach einer auszugsweisen Wiedergabe von Inhalten des erstinstanzlichen Bescheides und der Berufung - im Wesentlichen aus, nach einem Schreiben der B... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Klagenfurt vom 8. Mai 1998 wurde ein Antrag des Beschwerdeführers vom 16. Jänner 1998 auf Ausstellung eines Waffenpasses abgewiesen und ihm die 1978 für ihn ausgestellte Waffenbesitzkarte entzogen. Der Berufung des Beschwerdeführers gegen diesen Bescheid gab die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid keine Folge. Die belangte Behörde stützte diese Entscheidung auf die zahlreichen Verwaltungsstrafvormerkungen des Beschwerd... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde die dem Beschwerdeführer für 10 Faustfeuerwaffen ausgestellte Waffenbesitzkarte gemäß § 8 Abs. 1 und 2 iVm § 25 Abs. 1 bis 5 des Waffengesetzes 1996, BGBl. Nr. 12/1997 (im Folgenden: WaffG), entzogen. Die belangte Behörde verwies dazu begründend einerseits auf die Ausführungen des erstinstanzlichen Bescheides, die sie "vollinhaltlich bestätigt". Demnach lasse sich aus den "Vorfällen um den Suchtgiftmissbrauch u... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 12 Abs. 1 des Waffengesetzes 1996 (im Folgenden kurz WaffG) ein Waffenverbot verhängt. Der Beschwerdeführer (der nach Ausweis der Akten Inhaber einer Jagdkarte ist) habe am 7. November 2000 in einem näher bezeichneten Forstgut mit einer verbotenen Schusswaffe, nämlich einer KK-Repetierbüchse mit herausgeschliffener Seriennummer und funktionsfähigem Schalldämpfer, ein Hirschkalb erle... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;WaffG 1996 §25;WaffG 1996 §8;
Rechtssatz: Die Rechtsauffassung, nur wegen "besonders gefährlicher Handlungen" verurteilte Personen seien "nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes" nicht als verlässlich anzusehen, trifft nicht zu. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1999200006.X01 ... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §12 Abs1;WaffG 1996 §25;WaffG 1996 §8;
Rechtssatz: Die Verhängung eines Waffenverbotes unterliegt angesichts der in § 12 Abs. 1 WaffG 1996 vorausgesetzten Missbrauchsgefahr strengeren Voraussetzungen, als die (bloß) zur Entziehung waffenrechtlicher Urkunden führende Verneinung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit nach § 25 iVm. § 8 WaffG 1996 (Hinweis E v... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;WaffG 1996 §25;WaffG 1996 §8;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass sich die belangte Behörde nicht auf Feststellungen über die Bestrafungen des Beschwerdeführers nach dem KFG beschränken durfte, um davon ausgehend die waffenrechtliche Verlässlichkeit des Beschwerdeführers zu verneinen (Hinweis E vom 27.9.2001, 99/20/0559, E vom ... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8;
Rechtssatz: Ein "äußerst unhygienischer Zustand" des Wohnhauses vermag die waffenrechtliche Verlässlichkeit nicht auszuschließen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:2001200200.X01 Im RIS seit 29.11.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;WaffG 1996 §12 Abs1;WaffG 1996 §25;WaffG 1996 §8;
Rechtssatz: Ausführungen zu den Anforderungen an die Begründungspflicht der Behörde betreffend das Vorliegen bestimmter Tatsachen im Sinne des § 12 Abs. 1 WaffG 1996; die Aufrechterhaltung eines Waffenverbotes ist mit "Zweifeln" an der "waffenrechtlichen Verlässlichkeit" ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 11. März 1996 gab die belangte Behörde unter Heranziehung der §§ 67c Abs. 4 und 79a AVG als Rechtsgrundlage der ebenfalls auf § 67c leg. cit. gestützten Beschwerde des Mitbeteiligten statt und erklärte die auf den Befehl : "Halt, oder ich schieße!" hin erfolgte Abgabe eines gezielten Schusses aus der Dienstpistole auf das Bein des Mitbeteiligten durch ein Organ der Bundespolizeidirektion Linz am 1. Dezember 1995 als rechtswidrig (Spruchabschnitt I.). Gleichzeitig... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §29 Abs1;SPG 1991 §29 Abs2;SPG 1991 §29;StGB §3;WaffGG 1969 §2;WaffGG 1969 §4;WaffGG 1969 §6;WaffGG 1969 §7;WaffGG 1969 §8;
Rechtssatz: Für die Frage, ob der Waffengebrauch auch dem Verhältnismäßigkeitsprinzip entspricht, ist zu prüfen, ob der Beamte insb von den mehreren ihm zur Verfügung stehenden zielführenden Befugnissen jene ausgewählt hatte, w... mehr lesen...
Dem im Jahr 1945 geborenen Beschwerdeführer wurde von der Bezirkshauptmannschaft Amstetten im Jänner 1968 der Waffenpass Nr. 013025 und im Februar 1982 die Waffenbesitzkarte Nr. 112109 ausgestellt. Bei einer Überprüfung seiner Verlässlichkeit gemäß § 6 des damals noch geltenden WaffG 1986 ergab sich im Mai 1997, dass dem Beschwerdeführer aufgrund von Verkehrskontrollen am 31. Dezember 1989, am 26. November 1994 und am 23. März 1997, bei denen beim Beschwerdeführer jeweils Alkoholisier... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §6 impl;WaffG 1996 §8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/20/0308 E 29. Oktober 1998 RS 2 Stammrechtssatz § 8 WaffG 1996 entspricht sinngemäß dem § 6 WaffG (1986) § 8 WaffG 1996 enthält wie schon § 6 WaffG (1986) ein diffiziles System von Voraussetzungen dafür, wann schon wegen des Vorliegens einer strafgerichtlich Verurteilung als solcher die waffenrech... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 27. April 1998, mit dem dem Beschwerdeführer der ihm am 14. Februar 1995 ausgestellte Waffenpaß 070183 entzogen worden war, keine Folge gegeben und der erstinstanzliche Bescheid gemäß § 66 Abs. 4 AVG bestätigt. Begründend führte die belangte Behörde aus, sie habe gemäß § 25 Waffengesetz 1996 den Waffenpaß zu entziehen, wenn der Inhaber nicht mehr als verl... mehr lesen...