RS Vwgh 2004/4/1 2001/20/0397

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Veröffentlicht am 01.04.2004
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1996 §25 Abs3;
WaffG 1996 §8;

Rechtssatz

Bei der Auslegung des § 8 WaffG ist - angesichts des mit dem Waffenbesitz von Privatpersonen verbundenen Sicherheitsbedürfnisses - ein strenger Maßstab anzulegen. Auch ein nur einmal gesetztes Verhalten kann den Umständen nach genügen, um die Entziehung der waffenrechtlichen Urkunde zu rechtfertigen (vgl. zuletzt etwa das hg. Erkenntnis vom 17. September 2003, Zl. 2001/20/0020).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001200397.X01

Im RIS seit

04.06.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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