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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
KFG 1967 §103 Abs2;Rechtssatz
Die Rechtsauffassung, nur wegen "besonders gefährlicher Handlungen" verurteilte Personen seien "nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes" nicht als verlässlich anzusehen, trifft nicht zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999200006.X01Im RIS seit
29.11.2001