RS Vwgh 2001/9/27 99/20/0006

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Veröffentlicht am 27.09.2001
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §103 Abs2;
WaffG 1996 §25;
WaffG 1996 §8;

Rechtssatz

Die Rechtsauffassung, nur wegen "besonders gefährlicher Handlungen" verurteilte Personen seien "nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes" nicht als verlässlich anzusehen, trifft nicht zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999200006.X01

Im RIS seit

29.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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