RS Vwgh 2001/9/27 2000/20/0082

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.09.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §60;
WaffG 1996 §12 Abs1;
WaffG 1996 §25;
WaffG 1996 §8;

Rechtssatz

Ausführungen zu den Anforderungen an die Begründungspflicht der Behörde betreffend das Vorliegen bestimmter Tatsachen im Sinne des § 12 Abs. 1 WaffG 1996; die Aufrechterhaltung eines Waffenverbotes ist mit "Zweifeln" an der "waffenrechtlichen Verlässlichkeit" nicht begründbar (hier: unzureichende Feststellungen der belangten Behörde betreffend ein "aggressives Verhalten" des Beschwerdeführers).

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000200082.X01

Im RIS seit

29.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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