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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen zu den Anforderungen an die Begründungspflicht der Behörde betreffend das Vorliegen bestimmter Tatsachen im Sinne des § 12 Abs. 1 WaffG 1996; die Aufrechterhaltung eines Waffenverbotes ist mit "Zweifeln" an der "waffenrechtlichen Verlässlichkeit" nicht begründbar (hier: unzureichende Feststellungen der belangten Behörde betreffend ein "aggressives Verhalten" des Beschwerdeführers).
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000200082.X01Im RIS seit
29.11.2001