RS Vwgh 2001/9/27 99/20/0006

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Veröffentlicht am 27.09.2001
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §103 Abs2;
WaffG 1996 §25;
WaffG 1996 §8;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass sich die belangte Behörde nicht auf Feststellungen über die Bestrafungen des Beschwerdeführers nach dem KFG beschränken durfte, um davon ausgehend die waffenrechtliche Verlässlichkeit des Beschwerdeführers zu verneinen (Hinweis E vom 27.9.2001, 99/20/0559, E vom 27.1.2000, 99/20/0370, und E vom 21.9.2000, 98/20/0139).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999200006.X02

Im RIS seit

29.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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