RS Vwgh 2003/9/17 2001/20/0020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.09.2003
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1996 §25 Abs3;
WaffG 1996 §8;

Rechtssatz

Das Mitführen von Schusswaffen in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand reicht in der Regel aus, die waffenrechtliche Verlässlichkeit einer Person zu verneinen (vgl. z. B. das E vom 27. September 2001, Zl. 99/20/0559).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001200020.X03

Im RIS seit

19.11.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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