Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 25 Abs 1 und 3 in Verbindung mit § 8 Abs 1 des Waffengesetzes 1996, BGBl I Nr 12/1997 (WaffG), die Waffenbesitzkarte entzogen und der Antrag auf Erweiterung der Waffenbesitzkarte von zwei auf fünf genehmigungspflichtige Schusswaffen abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, dass der Beschwerdeführer, den seine Waffenbesitzkarte zum Besitz von zwei genehmigun... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs1;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1;
Rechtssatz: Nicht jedweder unberechtigte Besitz von Schusswaffen muss allein schon zur Annahme der Unzuverlässigkeit führen. Vielmehr sind (Hinweis E 23. Juli 1999, 99/20/0101) weitere Umstände in die Beurteilung mit einzubeziehen, etwa die konkreten Umstände des Besitzes und des Erwerbsvorganges, die zeitli... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer war auf Grund seines Antrages vom 7. Dezember 1988 am 31. März 1989 eine Waffenbesitzkarte für zwei Faustfeuerwaffen ausgestellt worden. Mit Bescheid vom 4. Juli 2003 entzog die Bezirkshauptmannschaft Schwaz dem Beschwerdeführer gemäß § 25 Abs 3 in Verbindung mit § 8 Abs 6 des Waffengesetzes 1996, BGBl I Nr 12/1997 (WaffG), in Verbindung mit § 5 der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung, BGBl II Nr 313/1998 (2. WaffV), die Waffenbesitzkarte. Der Beschwerdef... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;WaffG 1996 §22 Abs1;WaffG 1996 §25 Abs1;WaffG 1996 §8 Abs6;WaffV 02te 1998 §5 Abs1;
Rechtssatz: Der durch die Waffenbesitzkarte im Sinne des § 22 Abs 1 Waffengesetz (WaffG) Berechtigte wird durch eine bloß eingeschränkte Verwendung der Waffe nicht von seiner Verpflichtung, im Sinne des § 5 Abs 1 der 2. Waffenverordnung (... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer im Instanzenzug gemäß § 25 Abs 1 und 3 iVm § 8 Abs 1 WaffG die Waffenbesitzkarte entzogen. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, es sei der Bezirkshaupmannschaft Wien-Umgebung (BH) bzw Beamten des Gendarmeriepostens Gablitz trotz behördlicher Aufforderung nicht möglich gewesen, zumindest bei einer der Waffen des Beschwerdeführers (eine Faustfeuerwaffe einer näher bezeichneten Marke) die Form der Verwahrung... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs1;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1;WaffV 02te 1998 §5;
Rechtssatz: Dem Beschwerdeführer gelang es im Rahmen der waffenrechtlichen Verlässlichkeitskontrolle nicht, seine Pumpgun vollständig zu entladen. Daraus konnte die belangte Behörde zu Recht die mangelnde Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit der Waffe ableiten. Daran ändert auch nichts, d... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs1;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §37 Abs1;WaffG 1996 §38 Abs2;WaffG 1996 §8 Abs1;
Rechtssatz: Zwar rechtfertigt unbefugter Besitz von Waffen allein (hier: Verbringung der Waffe ohne eine Erlaubnis gemäß § 37 Abs. 1 Waffengesetz bzw. ohne Bewilligung gemäß § 38 Abs. 2 Waffengesetz nach Italien) mangels ausdrücklicher Anordnung des Gesetzes noch nicht... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs1;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1;
Rechtssatz: In Zusammenhang mit der Verhaltensprognose, dass die vom Waffengesetz geforderte Verlässlichkeit nicht gewährleistetet ist, war im hg Erkenntnis vom 17. Juni 1992, Zl 92/01/0015, ua auch entscheidend, dass im dortigen Fall keine Hinweise bestanden, dass für eine Überprüfung der Waffenverwahrung d... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs1;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1;
Rechtssatz: Die bisherige Unbescholtenheit und der Umstand, dass der Behörde bislang kein waffenrechtliches Zuwiderhandeln bekannt wurde, treten bei der Beurteilung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit in den Hintergrund (vgl. das hg Erkenntnis vom 20. März 2003, Zl 2000/20/0375). Eu... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die ihm am 19. Dezember 1968 ausgestellte Waffenbesitzkarte gemäß § 25 Abs. 3 iVm § 8 Abs. 2 des Waffengesetzes 1996, BGBl. I Nr. 12/1997 (WaffG), entzogen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, der Gendarmerieposten Vorkloster habe mit Schreiben vom 31. Oktober 1999 von einer waffenrechtlichen Verlässlichkeitsüberprüfung bei der Ehegattin des Beschwerdeführers berichtet. Es sei ausgeführt wor... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs1;WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z1;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;WaffG 1996 §8 Abs1 Z3;WaffG 1996 §8 Abs2;
Rechtssatz: Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Behörde jederzeit die Verlässlichkeit zu überprüfen hat, wenn Hinweise gegeben sind, die das Vorliegen insbesondere der in § 8 Abs. 1 Z 1 bis 3 WaffG genannten Vor... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §58 Abs2;AVG §60;WaffG 1996 §25 Abs1;WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs2 Z3;WaffG 1996 §8 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen, beim Betroffenen bestehe eine Erkrankung der Lungen mit Behinderung der Atmung und Störung des Gasaustausches bzw. diese Lungenerkrankung führe zu starken Einschränkungen im Bereich... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 3. November 2000 wurde dem Beschwerdeführer die ihm am 15. Dezember 1997 ausgestellte Waffenbesitzkarte gemäß § 25 Abs. 3 iVm § 8 Abs. 1 Z 2 des Waffengesetzes 1996, BGBl. I Nr. 12/1997 (WaffG), entzogen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer habe am 1. Jänner 2000 um 0.35 Uhr aus Anlass des Jahreswechsels vor seinem Wohnhaus im Freiland mit seiner Schrotflinte Beretta, Bockdoppelflinte, Kal 12.7, drei S... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs1;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/20/0402 E 27. September 2001 RS 3 Stammrechtssatz Auch dann, wenn ein nur ein Mal gesetztes Verhalten den Umständen nach auf den Wegfall der waffenrechtlichen Verlässlichkeit schließen lässt, ist mit der Entziehung der waffenrechtlichen Urkunde vorzugehen. ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid bestätigte die belangte Behörde einen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 23. Dezember 1998, mit dem zu Spruchpunkt I der Antrag des Beschwerdeführers auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für eine dritte genehmigungspflichtige Schusswaffe abgewiesen und zu Spruchpunkt II die für den Beschwerdeführer bereits ausgestellte Waffenbesitzkarte für zwei derartige Waffen vom 2. März 1982 mangels Verlässlichkeit entzogen... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs1;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs6;
Rechtssatz: Der Beschwerdefall betrifft die Abweisung eines Antrages auf Erweiterung einer Waffenbesitzkarte und den Entzug einer Waffenbesitzkarte. Die Verweigerung der Auskunft über den Ort, an dem sich der Safe (in dem sich nach einer Angabe des Beschwerdeführers seine beiden Waffen befinden, für die ihm ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, für den im Jahre 1968 erstmals eine Waffenbesitzkarte ausgestellt wurde, war zuletzt im Besitz einer 1993 ausgestellten Duplikat-Waffenbesitzkarte für sieben Stück Faustfeuerwaffen. Eine (der Sache nach auf § 58 Abs. 4 WaffG bezugnehmende) Aufforderung, eine Rechtfertigung für den weiteren Besitz seiner genehmigungspflichtigen Waffen abzugeben, beantwortete er mit einem Schreiben vom 16. September 1998 dahingehend, dass sich an seinem Besitz von Faustfeuerwa... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch dann, wenn ein nur ein Mal gesetztes Verhalten den Umständen nach auf den Wegfall der waffenrechtlichen Verlässlichkeit schließen lässt, ist mit der Entziehung der waffenrechtlichen Urkunde vorzugehen. Im RIS seit 29.11.2001 mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs1;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;WaffV 02te 1998 §4 Abs3;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass die Erklärungen des Beschwerdeführers für den Verlust einer Faustfeuerwaffe nicht dem vom Verwaltungsgerichtshof in dem (zur vergleichbaren Rechtslage nach dem WaffG 1986 ergangenen) E vom 18.3.1993, 92/01/0234, VwSlg 13795 A/1993, beim Verlust e... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs1;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;WaffV 02te 1998 §4 Abs3;
Rechtssatz: Zur ordnungsgemäßen Verwahrung (im Besonderen:) von Faustfeuerwaffen gehört auch das Wissen um den aktuellen Besitzstand und den Aufbewahrungsort der Waffen. Unter diesem Gesichtspunkt ist angesichts der Passivität des Beschwerdeführers nach der Genesung von seinem Unfa... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 21. April 1999 entzog die Bundespolizeidirektion Wien dem Beschwerdeführer gemäß § 25 Abs. 3 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 des Waffengesetzes 1996, BGBl. I Nr. 12/1997 (WaffG), die für ihn am 6. Oktober 1983 ausgestellte Waffenbesitzkarte, weil er seine genehmigungspflichtige Schusswaffe (eine Faustfeuerwaffe der Marke Glock, Kal. 9 mm) in keinem einbruchshemmenden Behältnis (sondern in der Bettzeuglade im Schlafzimmer) aufbewahrt habe, sodass auch Unbefugte dazu Zugr... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs1;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Lagen die Voraussetzungen für die Entziehung einer waffenrechtlichen Urkunde bereits vor, so wurde in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes immer ein längerwährendes Wohlverhalten verlangt, um das Vertrauen in die Verlässlichkeit (wieder) zu erlangen (vgl. Erkenntnis vom 22. April 19... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs1;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH kommt es nicht darauf an, ob die Waffe gemeinsam mit der Munition verwahrt wurde. Der ungehinderte Zugriff zu den Waffen ermöglicht es dritten Personen, diese an sich zu nehmen und durch Laden bzw. Ergänzung fehlender Teile verwendungsfähig zu machen ... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs1;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z1;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;WaffG 1996 §8 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Gerade in Fällen nicht sorgfältiger Verwahrung von Waffen wurde in der Rechtsprechung die Schlussfolgerung, der Inhaber einer waffenrechtlichen Urkunde könnte die Waffe auch in Zukunft nicht sorgfältig verwahren, regelmäßig für gerechtfertigt angeseh... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs1;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes treten eine bisherige Unbescholtenheit und der Umstand, dass der Behörde bisher kein waffenrechtliches Zuwiderhandeln bekannt wurde, bei der Beurteilung eines danach gesetzten Fehlverhaltens (nachlässige Verwahrung der Faustfeuerwaffe)... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs1;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;WaffV 02te 1998 §3 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Die Pflicht zur sorgfältigen Verwahrung der Waffen besteht auch gegenüber dem im gleichen Haushalt lebenden Ehegatten (und/oder volljährigen Sohn). Allerdings kommt in Bezug auf Personen im privaten Nahebereich die Anwendung überspitzter Maßstäbe für die erforderlich... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit den §§ 8 Abs. 1 Z 2 und 25 Abs. 2 und 3 des Waffengesetzes 1996 (im Folgenden: WaffG) ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der dem Beschwerdeführer am 19. Juni 1972 von der Bundespolizeidirektion Wien ausgestellte Waffenpass 044299 entzogen. Die belangte Behörde begründete dies im Wesentlichen damit, dass es am 30. Juli 1997 zu einer familiären Auseinandersetzung zwischen dem Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1 impl;WaffG 1986 §6 Abs1 Z2 impl;WaffG 1996 §25 Abs1;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/20/0421 E 9. Oktober 1997 RS 2 Stammrechtssatz Die Pflicht zur sorgfältigen Verwahrung der Waffe besteht grundsätzlich auch gegenüber Fremden, Lebensgefährten oder Ehegatten, doch kann gerade in bezug auf Personen im privaten Nahebereich ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 18. Mai 1998, mit dem dem Beschwerdeführer gemäß § 25 Abs. 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Z 3 des Waffengesetzes 1996, BGBl. I Nr. 12/1997 (WaffG), die ihm am 24. Februar 1992 ausgestellte Waffenbesitzkarte entzogen worden war, keine Folge gegeben und der erstinstanzliche Bescheid mit der Maßgabe bestätigt, daß sich der Bescheid hinsichtlich der Entziehun... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs1;WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Die Behörde hat der Beurteilung der Verläßlichkeit eines Inhabers einer waffenrechtlichen Urkunde dessen Gesamtpersönlichkeit und Charakterzüge zugrundezulegen und dabei auch sein Verhalten nach Weitergabe der Waffe zu berücksichtigen. Welche Sorgfalts- und Handlungspflicht... mehr lesen...