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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen, beim Betroffenen bestehe eine Erkrankung der Lungen mit Behinderung der Atmung und Störung des Gasaustausches bzw. diese Lungenerkrankung führe zu starken Einschränkungen im Bereich des täglichen Lebens und zu äußerst geringer Leistungsfähigkeit, können allein nicht erklären, warum der Betroffene durch diese gesundheitlichen Beeinträchtigungen auch unfähig sein soll, mit Waffen sachgemäß umzugehen, sodass der Tatbestand des § 8 Abs. 2 Z 3 WaffG erfüllt wäre (vgl. dazu auch Czeppan/Szirba/Szymanski/Grosinger, Das neue österreichische Waffengesetz, 119).
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001200170.X03Im RIS seit
20.10.2003Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008