RS Vwgh 2005/3/31 2005/03/0030

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Veröffentlicht am 31.03.2005
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41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1996 §25 Abs1;
WaffG 1996 §25 Abs3;
WaffG 1996 §8 Abs1;

Rechtssatz

Die bisherige Unbescholtenheit und der Umstand, dass der Behörde bislang kein waffenrechtliches Zuwiderhandeln bekannt wurde, treten bei der Beurteilung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit in den Hintergrund (vgl. das hg Erkenntnis vom 20. März 2003, Zl 2000/20/0375).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005030030.X04

Im RIS seit

21.04.2005

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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