Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1190/77 E 26. Jänner 1978 VwSlg 9482 A/1978 RS 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Strafbarkeit einer Weigerung im Sinne des § 5 Abs 4 lit e StVO ist, daß die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt den Verdacht der Beeinträchtigung durch Alkohol ergeben hat. Steht dieses Tatbestandsme... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0147 E 12. September 1986 RS 3 Stammrechtssatz Die "Aufforderung zur Ablegung des Alkotests" stellt kein im
Spruch: anzuführendes Tatbestandsmerkmal einer Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1 lit b iVm § 5 Abs 2 StVO dar. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AtemalkoholmeßgeräteV 1961 §1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb Fall2;VwRallg;
Rechtssatz: Aus der Beschreibung des Alkoteströhrchens CH 237 des Drägerwerkes in Lübeck ist nicht einwandfrei zu erkennen, welcher Blutalkoholgehalt selbst bei einer Grünverfärbung des Reaktionspr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §39 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §25;VStG §3;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/18/0033 E 5. Juni 1987 RS 3 Stammrechtssatz Bei der Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1 lit b iVm § 5 StVO handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt, daher war es nicht Sache der Behörde, die Zurechnungsfähigkeit des Beschuld... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §3;
Rechtssatz: Ausführungen darüber, dass die Behörde mit Recht davon ausgegangen ist, dass der Fahrzeuglenker nicht unzurechnungsfähig war, als er zur Ablegung der Atemluftprobe aufgefordert worden ist. Schlagworte Alkotest Voraussetzung European Case Law Iden... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb Fall2;
Rechtssatz: Für die Verpflichtung des Fahrzeuglenkers, sich der Atemluftprobe zu unterziehen, ist allein maßgebend, ob das Straßenaufsichtsorgan im Zuge der Amtshandlung mit Recht vermuten durfte, dass sich der Beanstandete im Zeitpunkt des Lenkens in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe. Zu den eine so... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/03/0107 E 17. November 1982 VwSlg 10884 A/1982 RS 1 Stammrechtssatz Das Delikt nach § 99 Abs 1 lit b iVm § 5 Abs 2 StVO ist dann erfüllt, wenn sich der betroffene Lenker im Zuge der Amtshandlung (mag auch nur eine einzige Aufforderung an ihn ergangen sein) weigert, den Alkotest abzulegen. Erklär... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Ausführungen darüber, dass die Beh von einer berechtigten Vermutung des Strassenaufsichtsorganes ausgehen konnte, dass der Lenker eines Fahrzeuges zur Zeit des Lenkens sich in einem ohne Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden hat (hier: Alkoholgeruch aus dem Mund). Schlagworte Alkotest Stra... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Beachte Besprechung in:
ZVR 1990/9, S 266, 267;
Rechtssatz: Die Tatortumschreibung "in der Gußhausstraße nach der Kreuzung Argentinierstraße ..." bei einer Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1 lit a StVO iVm § 20 Abs 2 StVO entspricht nicht dem in § 44 a lit ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die detaillierte Anführung der Alkoholisierungsmerkmale bildet kein Tatbestandsmerkmal einer Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1 lit b StVO iVm § 5 Abs 2 StVO, sodass ein Schuldspruch wegen einer derartigen Übertretung dem Erfordernis des § 44 a lit a VStG entspr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AtemalkoholmeßgeräteV 1961 §1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb Fall2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/18/0039 E 8. Juli 1988 RS 5 Stammrechtssatz Der Gebrauchsanweisung für das Alkoteströhrchen CH 237 des Drägerwerkes in Lübeck kann nicht eindeutig entnommen werd... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1;
Rechtssatz: Es ist rechtlich ohne Bedeutung, auf welche Weise die Ablehnung der Vornahme der Atemluftprobe zum Ausdruck gebracht wird (Hinweis auf E 11.12.1979, 2082/79). Schlagworte Alkotest Verweigerung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988020108.X02 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Zur Strafbarkeit von Personen, die die Untersuchung der Atemluft verweigern, ist es einerseits erforderlich, dass sie ein Fahrzeug lenken, in Betrieb nehmen oder zu lenken versuchen, und andererseits, dass vermutet werden kann, dass sich diese Personen in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befinden (Hinweis a... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 5 Abs 2 StVO ist bereits mit der Weigerung des Fahrzeuglenkers, sich dem Test zu unterziehen, vollendet (Hinweis auf E 27. Jänner 1969, 1249/68, E 30.1.1985, 84/03/0215). Das nachträgliche Bereiterklären des Fahrzeuglenkers anlässlich einer Vorsprache im Wachzimmer, sich einem Alkotest und darüber ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Verweigert ein Fahrzeuglenker die Atemluftprobe nach neuerlichem Lenken und nach neuerlicher Aufforderung zum Alkotest ein zweites Mal, dann kann weder von einem Dauerdelikt noch von einem fortgesetzten Delikt gesprochen werden. Gegen die Annahme eines Dauerdeliktes spricht im Fa... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0015 E 13. Mai 1987 RS 1 Stammrechtssatz Ein UNFALLSCHOCK kann nur in besonders gelagerten Fällen und bei gravierenden psychischen Ausnahmesituationen das Unterlassen eines pflichtgemäßen Verhaltens e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1979/09/25 1185/79 1 Stammrechtssatz Bei der Bestimmung des § 99 Abs 1 lit b iVm § 5 Abs 2 StVO handelt es sich um ein UNGEHORSAMSDELIKT, bei dem die Frage der tatsächlichen Alkoholbeeinträchtigung nicht maßgebend ist, sondern nur der Umstand, ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: "Bedenken" gegen die Zuverlässigkeit des Alkotestes berechtigen nicht zu dessen Verweigerung. Schlagworte Alkotest Verweigerung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988020108.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 lita;
Rechtssatz: Hat sich der Meldungsleger über den Zeitpunkt der Führerscheinabnahme geirrt oder liegt diesbezüglich ein Schreibfehler vor, so kann dies seiner Glaubwürdigkeit hinsichtlich des Tatzeitpunktes einer Verwaltungsübertretung gem § 99 Abs 1 lit a StVO iVm § 5 Abs 2 StVO keinen Abbruch... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 lita;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0270 E 26. April 1988 RS 2
(hier: Verweigerung der Atemluftprobe) Stammrechtssatz Auf das Motiv des rechtswidrigen Verhaltens bei einer Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1 lit b StVO iVm § 5 Abs 2 StVO kommt es... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VStG §19;
Rechtssatz: Der VwGH kann nicht finden, dass die Behörde hinsichtlich einer Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO iVm § 99 Abs 1 lit a StVO bei der Bemessung der Strafe mit S 8000,- innerhalb des in § 99 Abs 1 StVO vorgesehenen Strafrahmens bis zu S 30.000,- von dem ihr zustehenden Ermessen nicht iSd G... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Dass die Behörde im Hinblick auf das Ausmaß der Verfärbung des Teströhrchens bis zu 2 mm über die Markierung der Tatbestand des Verdachtes der Beeinträchtigung durch Alkohol iSd § 5 Abs 4 lit a StVO als erfüllt betrachtete, ist frei von Rechtsirrtum. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Das G schreibt nicht vor, in welcher Form ein auf Vorführung gerichtetes Begehren zu ergehen hat. Über ein solches Begehren hinaus ist eine Belehrung und Einflussnahme durch das amtshandelnde Organ der Straßenaufsicht nicht erforderlich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §19;
Rechtssatz: In § 99 Abs 1 (Einleitung und lit b) StVO wurde von vornherein aufbauend auf dem Anliegen der Vermeidung von Beeinträchtigungen der Fahrzeuglenker durch Alkohol am Steuer ein Strafrahmen von § 8.000,-- bis S 50.000,-- festgelegt. Das angeführte allgemeine Anliegen stellt als solches, d.h. ohne Berücksi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Hat der einer Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1 lit b StVO iVm § 5 Abs 2 StVO Beschuldigte in seiner Rechtfertigung vorgetragen, der zweite Gendarmeriebeamte "habe" seinen Kollegen mit den Worten "geh, lass das" beschwichtigt, woraufhin der Beschuldigte mit den Worten... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0155 E 21. Jänner 1987 RS 2 Stammrechtssatz Für den ersten Tatbestand des § 99 Abs 1 lit b StVO in Verbindung mit § 5 Abs 2 StVO kommt es darauf an, ob "vermutet werden kann", dass ein durch Alkohol beeinträchtigter Zustand vorliegt. Im Hinblick auf dieses Tatbestandselement sind Ermittlungen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die Argumentation der Behörde, es sei insbesondere unter dem Gesichtspunkt des pflichtgemäßen Verhalten der Polizeibeamten und nach der Lebenserfahrung davon auszugehen, dass der Besch nach dem positiven Alkotest iZm der Führerscheinabnahme und dem Verbot des Startens... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §25 Abs2;VStG §45 Abs1 lita;
Rechtssatz: Der Umstand, dass die Erstbehörde das Verwaltungsstrafverfahren wegen anderer dem Besch gleichzeitig vorgeworfene Delikte (hier: Fahren mit Fernlicht und Lärmerregung) gem § 45 Abs 1 lit a VStG "in dubio pro reo" eingestellt hat, lässt die auf... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Wird jemandem, der zum Amtsarzt vorgeführt worden ist, das Eintreffen des Amtsarztes zu einer ganz bestimmten Zeit in Aussicht gestellt, so besteht für ihn keine Rechtspflicht, auf den Amtsarzt zu warten (Hinweis auf E 19.2.1987, 86/02/0139). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AtemalkoholmeßgeräteV 1961 §1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb Fall2;VwRallg;
Rechtssatz: Entsprechend der Gebrauchsanweisung des Alkoteströhrchens "CH 237" des Drägerwerkes in Lübeck darf die Alkotestprobe frühestens 15 Minuten - nach Durchführungserlass der BPolDion Wien, ... mehr lesen...