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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §5 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen darüber, dass die Behörde mit Recht davon ausgegangen ist, dass der Fahrzeuglenker nicht unzurechnungsfähig war, als er zur Ablegung der Atemluftprobe aufgefordert worden ist.
Schlagworte
Alkotest VoraussetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988180313.X06Im RIS seit
12.06.2001