RS Vwgh 1988/10/5 88/18/0306

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Veröffentlicht am 05.10.1988
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Rechtssatz

Ausführungen darüber, dass die Beh von einer berechtigten Vermutung des Strassenaufsichtsorganes ausgehen konnte, dass der Lenker eines Fahrzeuges zur Zeit des Lenkens sich in einem ohne Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden hat (hier: Alkoholgeruch aus dem Mund).

Schlagworte

Alkotest Straßenaufsichtsorgan Alkotest Voraussetzung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180306.X01

Im RIS seit

28.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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