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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs2;Rechtssatz
Es ist rechtlich ohne Bedeutung, auf welche Weise die Ablehnung der Vornahme der Atemluftprobe zum Ausdruck gebracht wird (Hinweis auf E 11.12.1979, 2082/79).
Schlagworte
Alkotest VerweigerungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988020108.X02Im RIS seit
12.06.2001