Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §19 Abs2;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/03/0222 E 16. Dezember 1998 RS 3 Stammrechtssatz Bei den dem Bf zur Last gelegten Übertretungen (im einzelnen angeführt im gegenständlichen E) handelt es sich um Ungehorsamsdelikte im Sinn des § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG, bei denen der Nichtei... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 21. November 2003 entzog die Bezirkshauptmannschaft Villach dem Beschwerdeführer die Lenkberechtigung für die Klassen A, B, EB und F auf die Dauer von vier Monaten, gerechnet ab rechtswirksamer Zustellung. Unter einem wurde dem Beschwerdeführer das Lenken von Motorfahrrädern, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen und Invalidenkraftfahrzeugen bis zum Ablauf der Dauer der Entziehung der Lenkberechtigung verboten, überdies wurde angeordnet, dass der Beschwerdeführer vor Abl... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1;FSG 1997 §25;FSG 1997 §26 Abs2;FSG 1997 §26;FSG 1997 §7 Abs4 idF 2002/I/81;StVO 1960 §99 Abs1;
Rechtssatz: Die in § 26 FSG 1997 umschriebenen Sonderfälle der Entziehung der Lenkberechtigung bilden insofern eine Ausnahme von § 24 Abs. 1 und § 25 FSG 1997, als die Wertung (iSd § 7 Abs. 4 FSG 1997) jener bestimmten Tatsachen, in Anseh... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §26 Abs2;FSG 1997 §26 Abs3;FSG 1997 §7 Abs3 Z4;StVO 1960 §99 Abs1;
Rechtssatz: Ein Delikt iSd § 7 Abs. 3 Z. 4 FSG 1997 rechtfertigt die Entziehung der Lenkberechtigung der betreffenden Person jedenfalls dann nicht mehr, wenn zwischen der Tat und der Einleitung des Entziehungsverfahrens mehr als ein Jahr verstrichen und die betreffende Perso... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. Februar 2003 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe sich am 8. Juni 2002 um 09.51 Uhr in Innsbruck, Höhe Völserstraße 63 (bei der Justizanstalt Innsbruck) geweigert, die Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl er sich vermutlich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe. Er sei dazu von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. Juli 2001 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe 1) sich am 21. Oktober 1998 um 22.04 Uhr in Gratkorn, vor dem Haus Grazer Straße Nr. 35, nach Aufforderung eines besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organes der Straßenaufsicht geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt mit einem Gerät, das den Alkoholgehalt der Atemluft messe und entsprechend anzeige, untersuchen z... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 10. Juli 2002 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe 1. am 25. Juni 2001 um 00.40 Uhr ein dem polizeilichen Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug im Gemeindegebiet von St. Wolfgang gelenkt, wobei er auf Höhe eines näher angeführten Hauses von der Fahrbahn abgekommen und gegen die Absperrung der Parkplätze eines näher bezeichneten Hotels gestoßen sei, wodurch leichter Sachschaden entstand... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. Oktober 2001 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 19. Dezember 2000 um 21.20 Uhr an einem näher genannten Ort in Linz bis vor ein näher bezeichnetes Haus ein vierrädriges Leicht-Kfz gelenkt, wobei auf Grund der Alkoholisierungssymptome wie Alkoholgehalt der Atemluft, schwankender Gang, die Vermutung bestanden habe, dass er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe;... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid vom 14. Oktober 1999 (Spruchpunkt I) entzog die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1, § 25 Abs. 1 und 3 und § 29 Abs. 3 FSG die Lenkberechtigung für Kraftfahrzeuge der Klassen A und B bis zur Befolgung der mit Spruchpunkt II angeordneten Nachschulung, jedoch mindestens auf die Dauer von 30 Monaten ab Zustellung dieses Bescheides. In der Begründung: ging die Behörde davon aus, der Beschwerdeführer habe sich am 4. Oktober 1999 um 1... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. August 2003 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 16. März 2002 um 7.45 Uhr an einem näher angeführten Ort in Wien als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges sich geweigert, von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Org... mehr lesen...
Aus einem im Verwaltungsakt erliegenden Computerausdruck der Verkehrsamtes der Bundespolizeidirektion Wien vom 15. Jänner 2002 geht hervor, dass dem Beschwerdeführer die Lenkberechtigung bereits u.a. für die Zeit vom 9. Jänner 1995 bis zum 9. April 1996 und vom 14. Jänner bis 14. April 2001 entzogen worden sei, und zwar jeweils auf Grund von Alkoholdelikten (AS 134). In Erledigung der gegen ihren Mandatsbescheid vom 17. Jänner 2002 gerichteten Vorstellung entzog die Bundespolizei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;FSG 1997;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §99 Abs1 litb;StVO 1960; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/02/0207 E 27. Februar 2004
Rechtssatz: Der "Grad" der Alkoholisierung, der durch die Messung der Atemluft festgestellt werden soll, spielt nicht nur bei Anwendu... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die belBeh war bei dem von ihr in einem mängelfreien Verfahren festgestellten Sachverhalt berechtigt, von einer Verweigerung der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt iSd § 99 Abs. 1 lit. b StVO 1960 iVm § 5 Abs. 2 legcit durch den Besch auszugehen; dies auch unter dem Blickwinkel der "Zumutbarkeit" (Hinweis E 20... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen (Ersatz-)Bescheid vom 20. Mai 2003 (zur Vorgeschichte vgl. das hg. Erkenntnis vom 20. Dezember 2002, Zl. 2002/02/0228) wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, am 18. Dezember 2000 um 02.00 Uhr im Ortsgebiet von Traiskirchen am Gendarmerieposten die Untersuchung seiner Atemluft auf ihren Alkoholgehalt gegenüber einem besonders geschulten, von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht verweigert zu haben, obwohl er... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 25. Juli 2000 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe sich am 25. April 1999 in der Zeit von 23.05 bis 23.30 Uhr an einem näher umschriebenen Ort geweigert, seine Atemluft trotz Aufforderung durch besonders geschulte und von der Behörde hiezu ermächtigte Organe der Straßenaufsicht untersuchen zu lassen, obwohl auf Grund des Vorhandenseins äußerer Alkoholisierungsmerkmale (deutlicher Geruch der... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 26. August 2003 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe sich am 26. August 2001 um 13.18 Uhr auf der S 31 im Gemeindegebiet von Mattersburg auf Höhe des Straßenkilometers 55,100 gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl er an diesem Tag um 12.40 Uhr einen dem Kennzeichen nac... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 25. Juni 2001 um ca. 18.15 Uhr ein dem polizeilichen Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug (Zugmaschine) von einem näher bezeichneten Anwesen kommend auf einer gleichfalls näher bezeichneten Gemeindestraße gelenkt, obwohl der Alkoholgehalt seiner Atemluft 0,8 mg/l oder mehr betragen habe. Er habe dadurch § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO ve... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. Juli 2001 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 22. August 1999 a) um 20.30 Uhr in Salzburg, P-Gasse 8, von der B-Straße kommend, in Richtung L-Gasse fahrend, ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt und bei der anschließenden Beanstandung um 20.43 Uhr sich am erstgenannten Ort geweigert, die Atemluft von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermäc... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 29. Juni 1991 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe a) am 11. April 1999 um 3.57 Uhr an einem näher umschriebenen Ort ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand mit einem Atemluftalkoholgehalt von über 0,6 mg/l gelenkt (0,67 mg/l) b) am selben Tag um 4.32 Uhr an einem anderen näher umschriebenen Ort diesen Pkw neuerlich in einem... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. April 2001 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe sich am 29. August 1999 um 7.44 Uhr auf dem Gendarmerieposten F. trotz Aufforderung eines besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organes der Straßenaufsicht geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl der Verdacht des Lenkens eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges am selben T... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die Auffassung des Besch, nach zwei von ihm ordnungsgemäß durchgeführten Blasversuchen sei er nicht (mehr) verpflichtet gewesen, der Aufforderung gemäß § 5 Abs. 4 StVO 1960 Folge zu leisten, trifft nicht zu, da dies doch zu dem mit dem Sinn des Gesetzes nicht in Einklang zu bringenden Ergebnis führen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/02/0189 E 25. Juli 2003 RS 2 Stammrechtssatz Dem Zulassungsbesitzer obliegt es im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht (Hinweis E 6.11.2002, 2001/02/0273), jene Person zu bezeichnen, welche als Lenker (außer seiner Person) in Frage kommt. ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Dass der Aufforderung gemäß § 5 Abs. 4 StVO 1960 auch "mitten in der Nacht" Folge zu leisten ist, steht unter dem Blickwinkel der "Zumutbarkeit" (Hinweis E 25.6.2003, 2003/03/0060) außer Zweifel. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2004020013.X04 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 2 und sohin des Abs. 4 StVO 1960 handelt es sich um ein so genanntes Ungehorsamsdelikt (Hinweis E 31.3.2000, 99/02/0352). Es ist daher Sache des Beschuldigten, initiativ alles darzulegen, was für seine Entlastung spric... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Es ist in der Regel nicht ausgeschlossen, dass ein von den (hiezu vernommenen) Zeugen unbeobachteter Alkoholkonsum stattfindet (Hinweis E 29.4.2003, 2003/02/0077), weswegen es nicht entscheidungswesentlich ist, dass ein Zeuge angeben könnte, der Besch hätte in seiner Anwesenheit k... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §14 Abs8;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;StVO 1960 §99 Abs1a;VwRallg;
Rechtssatz: § 99 Abs. 1a StVO 1960 stellt - so wie etwa auch § 99 Abs. 1 lit. a, aber auch § 5 Abs. 1 zweiter Satz StVO 1960 und § 14 Abs. 8 FSG 1997 - auf einen "bestimmten Wert" des Gehaltes an Atemluftalkohol bzw. Blutalkohol zu... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2 idF 1994/518;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1998/I/092; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/03/0060 E 25. Juni 2003 RS 1
(Hier nur letzter Satz; Selbst wenn der einschreitende
Gendarmeriebeamte unmittelbar nach Durchführung des jeweiligen
Blasversuches "danke" gesagt haben sollte, ist damit keineswegs
gesagt, dass damit das Ende der Amtshandlung zum Ausdruck gebracht
wurde, kan... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Dass der Besch, nachdem die Amtshandlung bereits beendet war, während des darauf folgenden Telefonates des Beamten von sich aus einen weiteren "Blasversuch" unternahm, ist rechtlich unerheblich, weil der objektive Tatbestand des § 99 Abs. 1 lit. b iVm § 5 Abs. 2 StVO 1960 bereits erfüllt war (Hinweis E 11.10.2002, 2002... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Dem VwGH ist ein vom Besch ins Treffen geführter allgemeiner Erfahrungssatz, die Atemleistung eines jeden Menschen, insbesondere aber eines Rauchers, sei am Morgen unterdurchschnittlich bzw. eingeschränkt, unbekannt. Schlagworte Alkotest Voraussetzung European Case Law Identifier... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Für die Verwaltungsübertretung der Verweigerung der Ablegung des Alkotestes gemäß § 99 Abs 1 lit b iVm § 5 Abs 2 StVO 1960 kommt es für die im
Spruch: gebotene Umschreibung der Tatörtlichkeit auf eine genaue Umschreibung nicht an (Hinweis E 29. August 2003, 2003/02/0146). (Hier: St... mehr lesen...