RS Vwgh 2004/1/30 2004/02/0013

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Veröffentlicht am 30.01.2004
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §5 Abs4;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 2 und sohin des Abs. 4 StVO 1960 handelt es sich um ein so genanntes Ungehorsamsdelikt (Hinweis E 31.3.2000, 99/02/0352). Es ist daher Sache des Beschuldigten, initiativ alles darzulegen, was für seine Entlastung spricht.

Schlagworte

Allgemein Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei Kraftfahrwesen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004020013.X05

Im RIS seit

20.02.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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