Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §5 Abs2;Rechtssatz
Bei der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 2 und sohin des Abs. 4 StVO 1960 handelt es sich um ein so genanntes Ungehorsamsdelikt (Hinweis E 31.3.2000, 99/02/0352). Es ist daher Sache des Beschuldigten, initiativ alles darzulegen, was für seine Entlastung spricht.
Schlagworte
Allgemein Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei KraftfahrwesenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004020013.X05Im RIS seit
20.02.2004