Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen vom 23. Dezember 2003 wurde der Mitbeteiligte u.a. für schuldig befunden, er habe am 29. Juni 2003 zwischen 07.00 und 07.30 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug an einem näher umschriebenen Ort in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (0,51 mg/l Atemluftalkoholgehalt oder 1,02 %o Blutalkoholgehalt) gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 99 Abs. 1b StVO bega... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Schärding vom 17. November 2003 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, am 19. Jänner 2003 Verwaltungsübertretungen und zwar zu 1) nach § 99 Abs. 1 lit. b iVm § 5 Abs. 2 StVO, zu 2) nach § 14 Abs. 1 Z. 1 FSG und zu 3) nach § 102 Abs. 5 lit. b KFG begangen zu haben. Es wurden Geldstrafen zu 1) von EUR 1.162,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 14 Tage), zu 2) von EUR 36,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 12 Stunden) und 3) EUR 20,-- (Ersatzfreiheits... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 30. September 2002 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 29. Dezember 2001 um 21.55 Uhr an einem örtlich umschriebenen Parkplatz einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen und sich trotz Aufforderung eines von der Behörde hiezu ermächtigten Organes der Straßenaufsicht geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl vermutet ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §22 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Der Mitbeteiligte wurde ua für schuldig befunden, er habe zwischen 07.00 und 07.30 Uhr ein Kraftfahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 1 iVm § 99 Abs. 1b ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/02/0232 E 26. Jänner 2001 RS 2
(hier nur die letzten beiden Sätze) Stammrechtssatz Nach der hg. Rechtsprechung (vgl. etwa schon das hg. Erkenntnis vom 7. November 1963, Zl. 981/62, VwSlg. 6143 A/1963) ist unter dem "Inbetriebnehmen" eines Fahrzeuges eine Tätigkeit zu verstehen,... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 14. Jänner 2005 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe sich am 21. April 2004 um 20.25 Uhr an einem näher umschriebenen Ort trotz Aufforderung durch ein ermächtigtes Organ der Straßenaufsicht geweigert, die Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl vermutet hätte werden können, dass er sich beim vorhergehenden Lenken eines dem Kennzeichen bestimmten Fahrzeuges in einem durch Al... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Mai 2002 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO für schuldig befunden und hiefür bestraft. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat erwogen: Das Beschwerdevorbringen erschöpft sich darin, dass ein Verstoß gegen die Vorschrift des § 51 Abs. 7 VStG behauptet wird. Dies allerdings zu Unrecht: Es entspr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 11. Juni 2003 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 12. April 2002 um 22.48 Uhr an einem näher genannten Ort gegenüber einem geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Gendarmerie die Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt mit den Worten: "Ich fahre nicht mit, ihr seid's auf Privatgrund, ich rufe den Rechtsanwalt an. Außerdem bin ich nicht gefahren." verweigert, obwohl... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Besteht im Zeitpunkt der Aufforderung der begründet gewesene Verdacht des Lenkens eines Fahrzeugs in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand, so ist der Betreffende - unbeschadet der Behauptung, dass ein Dritter das Fahrzeug gelenkt hat - verpflichtet, sich einer entsprechenden Untersuchung gemäß § 5 Abs. 2 StVO 1... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 30. Juni 2000 auf Ausstellung eines Taxilenkerausweises gemäß § 6 Abs 1 Z 3 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr - BO 1994, BGBl Nr 951/1993 idF BGBl Nr 1028/1994, abgewiesen. Nach der Begründung: des bekämpften Bescheides sei der Beschwerdeführer mit 25 rechtskräftigen Strafverfügungen bzw Straferkenntnissen wegen - jeweils näher dargestellter ... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/03/0004 E 31. Jänner 1996 RS 1 Stammrechtssatz Die Bestrafung wegen der Übertretung nach § 99 Abs 1 lit b StVO iVm § 5 Abs 2 StVO stellt eine Tatsache dar, die die Annahme der Vertrauenswürdigkeit iSd § 6 Abs 1 Z 3 BetriebsO 199... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. Oktober 2002 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 19. Mai 2002 um 20.45 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug an einen näher umschriebenen Ort in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung gemäß § 99 Abs. 1b in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO begangen; es wurde eine Geldstrafe von EUR 1.400,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 16 Tage ... mehr lesen...
1. zur Zl. 2005/02/0031 den Beschluss gefasst: Gemäß § 46 VwGG wird dem Antrag auf Wiedereinsetzung stattgegeben. 2. zur Zl. 2005/02/0030 zu Recht erkannt: Schlagworte Alkotest Voraussetzung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2005020030.X00 Im RIS seit 02.05.2005 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/02/0031 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/02/0099 E 20. April 2004 RS 2
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Dass der Besch verdächtig gewesen ist, das Fahrzeug (in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zust... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §14 Abs8;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;StVO 1960 §99 Abs1a;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/02/0011 E 30. Jänner 2004 RS 3 Stammrechtssatz § 99 Abs. 1a StVO 1960 stellt - so wie etwa auch § 99 Abs. 1 lit. a, aber auch § 5 Abs. 1 zweiter Satz StVO 1960 und § 14 Abs. 8 FSG 1997 - auf ei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 3. April 2003 entzog der Landeshauptmann von Tirol dem Beschwerdeführer die Lenkberechtigung für die Klassen A und B auf die Dauer von 24 Monaten ab Zustellung des Mandatsbescheides der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 17. Juni 2002, welche am 20. Juni 2002 erfolgte; ferner wurde - soweit hier gegenständlich - der Ausspruch der Erstbehörde, der Beschwerdeführer habe sich einer amtsärztlichen Untersuchung beim Amtsarzt der Erstbehörd... mehr lesen...
In Erledigung der Vorstellung gegen ihren Mandatsbescheid vom 15. Jänner 2001 sprach die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel folgendes aus: "Mit Bescheid der BH Kitzbühel vom 15.01.2001, Zahl 704-4-379- 2000-FSE, wurde Herrn N, geb. am 25.12.1952, die Lenkberechtigung für Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, E, F und G gemäß § 26 FSG 1967 i.V.m. § 57 AVG 1991 wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit auf die Dauer von 4 Monaten entzogen, ein Lenkerverhaltenstraining für alkoholauffällige... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §26 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VwRallg;
Rechtssatz: Mit einer rechtskräftigen Bestrafung wegen Übertretung gemäß § 99 Abs. 1 lit. b StVO 1960 liegen die Voraussetzungen des § 26 Abs. 2 FSG 1997 vor, wonach die Lenkberechtigung für die Dauer von mindestens vier Monaten zu entziehen ist. Dem steht auch nicht e... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Straferkenntnis des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 3. September 2001 wurde der Beschwerdeführer (soweit hier relevant, zu Spruchpunkt 3) schuldig erkannt, er habe sich, indem er sich vor der Untersuchung entfernt habe, am 26. April 2000 um 23.50 Uhr im Lorenz-Böhler Krankenhaus in Wien 20 gegenüber einem dazu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht geweigert, sich zwecks Feststellung des Grades der Beeinträchtigung zu einem im öffentlichen S... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde unter Spruchpunkt II. das Recht des Beschwerdeführers aberkannt, von seinem ausländischen Führerschein in Österreich Gebrauch zu machen, indem ihm für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der Zustellung des Bescheides das Lenken von Kraftfahrzeugen, Motorfahrrädern, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen oder Invalidenkraftfahrzeugen verboten wurde. Ausgehend von der mit Spruchpunkt I. des angefochtenen Bescheides bes... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/02/0220 E 11. Oktober 2002 RS 2 Stammrechtssatz Der die Atemluftuntersuchung durchführende Beamte muss - bei Vorliegen eines entsprechenden Verhaltens des Probanden - jedenfalls nicht mehr als vier Versuche zulassen, da auch weniger als vier Fehlversuche als Verweigerung gewertet werden können... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/02/0003 E 20. April 2001 RS 2 Stammrechtssatz Eine Verweigerung der Atemluftuntersuchung ist dann gegeben, wenn mehrere Versuche (Hinweis: E 11.10.2000, 2000/03/0083) zu keiner gültigen Messung geführt haben und das Zustandekommen eines entsprechenden Messergebnisses durch das Verhalten des Pr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es am 8. August 2001 um 20.15 Uhr in Wien an einer näher bezeichneten Stelle als Lenker eines dem Kennzeichen nach umschriebenen Kraftfahrzeuges trotz Aufforderung durch ein hiezu ermächtigtes und besonders geschultes Organ der Straßenaufsicht unterlassen, seine Atemluft auf Alkoholgehalt hin messen zu lassen, obwohl vermutet werden konnte, dass er sich in einem durch Alkohol... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Salzburg vom 7. Februar 2003 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 15. Juni 2002, um 4.20 Uhr in S, R-Kai 34, "a) das Kraftfahrzeug mit dem polizeilichen Kennzeichen SL- ... gelenkt und bei der anschließenden Beanstandung (vor Ort) (am 15.06.2002 um 04.51 Uhr) in S, R-Kai 34, sich geweigert, die Atemluft auf Alkoholgehalt von einem besonders geschulten Organ der öffentlichen Aufsicht untersuchen zu lassen, b) d... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Der Umstand, dass dem Besch die Dienstnummern der einschreitenden Organe erst nach Abschluss der zu beurteilenden Amtshandlung bekannt gegeben wurden, macht die an den Besch ergangene Aufforderung zur Atemluftuntersuchung gemäß § 5 Abs. 2 erster Fall StVO 1960 nicht rechtswidrig. Schlagworte A... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §7 Abs1 Z4;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Der bloße Einwand, dass ein Verwaltungsorgan sowohl im Strafverfahren als auch im Führerscheinentziehungsverfahren der ersten Instanz entschieden hat, ist nicht geeignet, die Unbefangenheit dieses Organs in Zweifel zu ziehen (Hinweis E 14. September 1972, 1054/71). ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/03/0111 E 12. Dezember 2001 RS 4
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Eine Weigerung, die Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, liegt auch dann vor, wenn der Betreffende einer solchen an ihn gerichteten und auch von ihm verstandenen Aufforderung tatsächlich keine Folge leis... mehr lesen...
Mit Spruchpunkt I. des im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheides der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, 1. ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Fahrzeug in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und sich nach Aufforderung eines besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organs der Straßenaufsicht am 4. Oktober 2003 um 20.58 Uhr an einem näher umschriebenen Ort geweigert zu haben, seine Atemluft auf A... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VwGG §42 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/02/0220 E 11. Oktober 2002 RS 2
(Hier: Dies gilt auch für nicht mehr als drei Versuche. Der Beamte
hat sieben Blasversuche zugelassen, wobei die zwei letzten
Versuche zu der Auswertung eines Atemluftalkoholgehaltes führten.
Dabei ist wesentlich, dass bei der "2. Messung"... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/02/0003 E 20. April 2001 RS 2 Stammrechtssatz Eine Verweigerung der Atemluftuntersuchung ist dann gegeben, wenn mehrere Versuche (Hinweis: E 11.10.2000, 2000/03/0083) zu keiner gültigen Messung geführt haben und das Zustandekommen eines entsprechenden Messergebnisses durch das Verhalten des Pr... mehr lesen...