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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs2;Rechtssatz
Dem VwGH ist ein vom Besch ins Treffen geführter allgemeiner Erfahrungssatz, die Atemleistung eines jeden Menschen, insbesondere aber eines Rauchers, sei am Morgen unterdurchschnittlich bzw. eingeschränkt, unbekannt.
Schlagworte
Alkotest VoraussetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004020015.X02Im RIS seit
19.02.2004