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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §89a Abs2;Rechtssatz
Weder bei der Zulässigkeit der Entfernung des Fahrzeuges noch bei der Vorschreibung der Kosten gegenüber dem Zulassungsbesitzer kommt es darauf an, ob diesen Lenker des Fahrzeuges gewesen ist oder dieses einer Person überlassen hat, die "vertrauenswürdig und unbedenklich" gewesen ist und ihm die Verhinderung der "angeblichen Tat" daher nicht möglich gewesen wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993020179.X02Im RIS seit
12.06.2001