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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §89a Abs2;Rechtssatz
Gemäß § 89a Abs 2 StVO kommt es nur auf die vom entfernten Fahrzeug ausgegangene Verkehrsbeeinträchtigung ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit der Abstellung des Fahrzeuges an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993020043.X02Im RIS seit
12.06.2001