RS Vwgh 1993/6/30 93/02/0043

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Veröffentlicht am 30.06.1993
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §89a Abs2;

Rechtssatz

Gemäß § 89a Abs 2 StVO kommt es nur auf die vom entfernten Fahrzeug ausgegangene Verkehrsbeeinträchtigung ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit der Abstellung des Fahrzeuges an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993020043.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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