Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §89a Abs2;Rechtssatz
Die Besorgnis einer Hinderung des Verkehrs wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß den Verkehrteilsnehmern eine andere Routenwahl offensteht, um ihr Ziel zu erreichen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993020045.X01Im RIS seit
12.06.2001