RS Vwgh 1994/3/17 92/06/0263

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Veröffentlicht am 17.03.1994
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §89a Abs2;

Rechtssatz

Von einer Entfernung iSd § 89a Abs 2 StVO kann nur dann gesprochen werden, wenn dieses Entfernen zur Folge hat, daß das Fahrzug den Verkehr nicht mehr beeinträchtigt (Hinweis E 23.12.1987, 86/18/0190).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992060263.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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