RS Vwgh 2002/2/22 2001/02/0110

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Veröffentlicht am 22.02.2002
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §89a Abs2 lita;

Rechtssatz

Hat ein Zulassungsbesitzer ein Kraftfahrzeug mit Kennzeichentafel auf einer öffentlichen Straße abgestellt, so kann nicht die Vermutung Platz greifen, der Zulassungsbesitzer habe sich seines Kraftfahrzeuges entledigen wollen (Hinweis E 23.12.1987, 85/18/0143; E 19.1.1979, 727/78, VwSlg 9745 A/1979).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001020110.X02

Im RIS seit

21.05.2002

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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