RS Vwgh 2001/10/19 98/02/0106

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Veröffentlicht am 19.10.2001
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §89a Abs2;
StVO 1960 §89a Abs2a lite;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/02/0015 E 2. Mai 1995 RS 1

Stammrechtssatz

Ist bei einer Garageneinfahrt oder Grundstückseinfahrt eine Benützung nicht völlig auszuschließen, liegt eine begründete Besorgnis einer Hinderung iSd § 89a Abs 2 und § 89a Abs2a lit c StVO vor (Hinweis E 31.3.1993, 92/02/0319).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998020106.X02

Im RIS seit

25.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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