Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z10a;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0220 E 12. Juni 1986 RS 1 Stammrechtssatz Eine Verwaltungsübertretung nach § 52 Z 10a StVO 1960 kann nur vom Lenker eines in Fahrt befindlichen Fahrzeuges während der Fahrt begangen werden, sodass als Tatort für ein solches Delikt begrifflich niemals ein be... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z2;
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 52 Z 2 StVO wird sowohl bei einem Einfahren über 6 Meter als auch bei einem Einfahren über "mehrere Meter" erfüllt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987020110.X01 Im RIS seit 16.11.2005 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z2;
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 52 Z 2 StVO wird sowohl bei einem Einfahren über 6 Meter als auch bei einem Einfahren über "mehrere Meter" erfüllt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987020110.X01 Im RIS seit 16.11.2005 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z10a;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0754/79 E 3. Juli 1979 VwSlg 9904 A/1979 RS 2 Stammrechtssatz Übertritt der Lenker eines Fahrzeuges § 52 Z 10a StVO dadurch, dass er eine Strecke, auf der in unmittelbarer Aufeinanderfolge Geschwindigkeitsbeschränkungen mit erlaubten Höchstgeschwindigkeiten verschiedener Höhe zu be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Hat der Beschuldigte bei einer Fahrt die Geschwindigkeitsbeschränkungen von 70, 40 und 70 km/h überschritten, so ist es erforderlich, festzustellen, ob diese Geschwindigkeitsbeschränkungen unmittelbar aufeinander folgen oder nicht, um zu klären, ob das Kumulationsprinzip anzuwenden oder Deliktsein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z10a;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0754/79 E 3. Juli 1979 VwSlg 9904 A/1979 RS 2 Stammrechtssatz Übertritt der Lenker eines Fahrzeuges § 52 Z 10a StVO dadurch, dass er eine Strecke, auf der in unmittelbarer Aufeinanderfolge Geschwindigkeitsbeschränkungen mit erlaubten Höchstgeschwindigkeiten verschiedener Höhe zu be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §2 Abs1 Z15;StVO 1960 §2 Abs1 Z16;StVO 1960 §2 Abs1 Z29;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;
Rechtssatz: Die Auffassung der Behörde, dass eine von einem Radargerät gemessene Geschwindigkeit selbst dann dem überholenden Kfz-Lenker angelastet werden müsse, wenn man zu dessen Gunsten davon ausgehe, dass der von ihm überh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §2 Abs1 Z15;StVO 1960 §2 Abs1 Z16;StVO 1960 §2 Abs1 Z29;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;
Rechtssatz: Die Aussage des Gendarmeriebeamten, das Fahrzeug des Beschuldigten habe ein anderes Fahrzeug überholt und sei als erster in den Messbereich des Radargerätes eingefahren, kann durc... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0044 E 3. Juli 1986 RS 3 Stammrechtssatz Bei einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung (hier: ca 40 km/h) kommt dem Umstand, dass der Tachometer des Streifenwagens nicht geeicht war, keine Bedeutung zu. Schlagworte Übers... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art89 Abs1;StVO 1960 §44 Abs1 idF 1983/174;StVO 1960 §51 Abs1 idF 1983/174;StVO 1960 §52 lita Z10a idF 1983/174;StVO 1960 §54 Abs5 litb idF 1983/174;VwRallg;
Rechtssatz: Bei einer Geschwindigkeitsbeschränkung für eine Strecke von mehr als 1 km und bei den aufgestellten Wiederholungszeichen liegt im Fa... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z7a;
Rechtssatz: Das Verbot nach § 52 lit a Z 7a StVO gilt auch für Sattelkraftfahrzeuge. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1985030149.X01 Im RIS seit 21.04.2005 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs1;StVO 1960;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Ein Erfahrungssatz dahingehend, dass angesichts von Sicherheitswachebeamten keine Verwaltungsübertretung begangen wird, besteht nicht. Schlagworte Parteiengehör offenkundige notorische Tatsachen
Sachverhalt Beweiswürdigung
Sachverhalt Sa... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs1;StVO 1960;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Ein Erfahrungssatz dahingehend, dass Personen, die es eilig haben, mehr zur Begehung von Verwaltungsübertretungen neigen als andere Personen, besteht nicht. Schlagworte Parteiengehör offenkundige notorische Tatsachen
Sachverhalt Beweiswü... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z10a;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0069 E 8. November 1985 RS 3 Stammrechtssatz Die ziffernmäßige Angabe der gem § 52 Z 10 a StVO 1960 erlaubten Höchstgeschwindigkeit ist wesentliches Tatbestandsmerkmal einer Übertretung nach § 52 Z 10 a StVO. European ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z10a;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0069 E 8. November 1985 RS 3 Stammrechtssatz Die ziffernmäßige Angabe der gem § 52 Z 10 a StVO 1960 erlaubten Höchstgeschwindigkeit ist wesentliches Tatbestandsmerkmal einer Übertretung nach § 52 Z 10 a StVO. European ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: GelVerkG §5 Abs1;GewO 1973 §25 Abs1 Z1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §37 Abs1;StVO 1960 §38 Abs1;StVO 1960 §38 Abs5;StVO 1960 §52 lita Z10a;StVO 1960 §53 Abs1 Z10;StVO 1960 §9 Abs1;
Rechtssatz: Zweifel an der Zuverlässigkeit des Konzessionswerbers, der innerhalb der letzten fünf Jahre siebenmal eine Geschwindigke... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1;StGG Art2;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, dass andere Fahrzeuglenker, die ebenfalls Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen haben, nicht angezeigt wurden, allein kann nicht auf die Straflosigkeit des Verhaltens (Geschwindigkeitsüberschreitens) ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: GelVerkG §5 Abs1;GewO 1973 §25 Abs1 Z1;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;
Rechtssatz: Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit stellt einen Verstoß gegen eine maßgebliche Sicherheitsvorschrift im Straßenverkehr dar. European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §50 Abs1;
Rechtssatz: Wurde die Geschwindigkeitsüberschreitung (119 km/h statt 80 km/h) mittels Radarmessgerät festgestellt, so ist es für die Rechtmäßigkeit der Bestrafung ohne Belang, ob der Beschuldigte später angehalten wurde und ob sich die anhaltenden Beamten über die Höhe der Gesc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §19;
Rechtssatz: In der Verhängung einer Geldstrafe von S 2.100,-- (Ersatzarreststrafe 2 Tage) für eine Geschwindigkeitsüberschreitung um nahezu 50 % (119 statt 80 km/h) liegt selbst bei ungünstigen Einkommens- und Vermögensverhältnissen sowie Sorgepflichten für Ehefrau und zwei Kinder keine Rechtswidrigkeit, wird doch... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2;StVO 1960 §52 Z13b;VwRallg;
Rechtssatz: Vor Erlassung eines Halteverbotes und Parkverbotes ist eine gesetzliche Interessensvertretung dann nicht zu hören, wenn das Halteverbot und Parkverbot nicht unmittelbar vor dem in Frage kommenden Gebäude situiert ist (Hier: ÖH bezüglich einer Buszone ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2;StVO 1960 §52 Z13b;VwRallg;
Rechtssatz: Gegen das in Wien I, Rathausplatz, vom 1.3. bis 10.11. jeweils von 8-18 Uhr, ausgenommen Autobusse, geltende Halteverbot und Parkverbot (gemäß § 2 Z 13b StVO) bestehen keine Bedenken hinsichtlich dessen Gesetzmäßigkeit, da es dem Erfordernis der Siche... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2;StVO 1960 §52 Z13b;VwRallg;
Rechtssatz: Vor Erlassung eines Halteverbotes und Parkverbotes ist eine gesetzliche Interessensvertretung dann nicht zu hören, wenn das Halteverbot und Parkverbot nicht unmittelbar vor dem in Frage kommenden Gebäude situiert ist (Hier: ÖH bezüglich einer Buszone ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2;StVO 1960 §52 Z13b;VwRallg;
Rechtssatz: Gegen das in Wien I, Rathausplatz, vom 1.3. bis 10.11. jeweils von 8-18 Uhr, ausgenommen Autobusse, geltende Halteverbot und Parkverbot (gemäß § 2 Z 13b StVO) bestehen keine Bedenken hinsichtlich dessen Gesetzmäßigkeit, da es dem Erfordernis der Siche... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 litn;StVO 1960 §52 Z1;
Rechtssatz: Der Tatvorwurf nach § 24 Abs 1 lit n StVO 1960 ist streng von dem (nicht verfolgten) Vorwurf der (vorangegangenen) Verletzung eines gesetzlichen Verbotes (hier: nach § 52 Z 1 leg cit) zu unterscheiden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987020097.X01 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 litn;StVO 1960 §52 Z1;
Rechtssatz: Der Tatvorwurf nach § 24 Abs 1 lit n StVO 1960 ist streng von dem (nicht verfolgten) Vorwurf der (vorangegangenen) Verletzung eines gesetzlichen Verbotes (hier: nach § 52 Z 1 leg cit) zu unterscheiden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987020097.X01 ... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967StVO 1960VStG §5 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0064 E 23. Oktober 1986 RS 3 Stammrechtssatz Ein Ausländer hat sich vor Teilnahme am Straßenverkehr in Österreich über die dabei zu beachtenden Rechtsvorschriften zu unterrichten. Die Unkenntnis darüber kann nicht entschuldigen. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0079 E 2. Dezember 1987 RS 3 Stammrechtssatz Das Verschulden eines Taxilenkers an Geschwindigkeitsüberschreitungen kann auch angesichts der Bitten der Fahrgäste nicht als gering angesehen werden, weil das Drängen der Fahrgäste wegen Zeitnot nicht über die I... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §19;
Rechtssatz: Dem Verwaltungsgerichtshof ist keine gesetzliche Bestimmung bekannt, wonach die Überschreitung von auf Grund von Baustellen verordneten Höchstgeschwindigkeiten ein geringeres Unrecht bedeute als die Überschreitung gesetzlich angeordneter oder sonstiger verordneter Geschwindigkeitsbes... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Verschulden eines Taxilenkers an Geschwindigkeitsüberschreitungen kann auch angesichts der Bitten der Fahrgäste nicht als gering angesehen werden, weil das Drängen der Fahrgäste wegen Zeitnot nicht über die Interessen der Verkehrssicherheit gestellt werden darf. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Diverses Erschwerende und mildernde Umstände Schuldform Im RIS seit 02.12.1987 mehr lesen...