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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §52 lita Z10a;Rechtssatz
Hat der Beschuldigte bei einer Fahrt die Geschwindigkeitsbeschränkungen von 70, 40 und 70 km/h überschritten, so ist es erforderlich, festzustellen, ob diese Geschwindigkeitsbeschränkungen unmittelbar aufeinander folgen oder nicht, um zu klären, ob das Kumulationsprinzip anzuwenden oder Deliktseinheit anzunehmen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030114.X03Im RIS seit
16.12.2005