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StVONorm
KFG 1967 §2 Z6Rechtssatz
Ein Kombinationskraftwagen ist dann als "Lastfahrzeug" anzusehen, wenn von seiner Bestimmung, vorwiegend zur Beförderung von Gütern verwendet zu werden, Gebrauch gemacht wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987020207.X01Im RIS seit
24.02.2020Zuletzt aktualisiert am
24.02.2020