RS Vwgh 1988/2/19 87/18/0123

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Veröffentlicht am 19.02.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs1;
StVO 1960;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Ein Erfahrungssatz dahingehend, dass angesichts von Sicherheitswachebeamten keine Verwaltungsübertretung begangen wird, besteht nicht.

Schlagworte

Parteiengehör offenkundige notorische Tatsachen Sachverhalt Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987180123.X02

Im RIS seit

20.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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