Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: Die Schätzung der Geschwindigkeit eines herannahenden Fahrzeuges auf einer Strecke von 150 m mit 50 km/h (statt 30 km/h) ist kein taugliches Beweismittel, da das absolute Ausmaß der relevanten Geschwindigkeiten (30 km/h bzw 50 km/h) verhältnismäßig niedrig ist und die angebliche Differenz zwischen Fahrge... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3381/80 E 17. Dezember 1982 RS 2 Stammrechtssatz Nach der Erfahrung reicht eine Wegstrecke von 100 m aus, um die Geschwindigkeit eines sich nähernden, und an dem Beobachter vorbeifahrenden Kraftfahrzeuges zu schätzen (Hinweis E 18.9.1963 1072/62). ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: Unter ganz besonderen Konstellationen kann auch die Schätzung der Geschwindigkeit eines (lediglich) herannahenden Fahrzeuges ein taugliches Beweismittel sein, so etwa, wenn - neben weiteren Voraussetzungen - die eingesehene Fahrtstrecke mehrere Hundert Meter lang ist. Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: Die Schätzung der Geschwindigkeit eines herannahenden Fahrzeuges auf einer Strecke von 150 m mit 50 km/h (statt 30 km/h) ist kein taugliches Beweismittel, da das absolute Ausmaß der relevanten Geschwindigkeiten (30 km/h bzw 50 km/h) verhältnismäßig niedrig ist und die angebliche Differenz zwischen Fahrge... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3381/80 E 17. Dezember 1982 RS 2 Stammrechtssatz Nach der Erfahrung reicht eine Wegstrecke von 100 m aus, um die Geschwindigkeit eines sich nähernden, und an dem Beobachter vorbeifahrenden Kraftfahrzeuges zu schätzen (Hinweis E 18.9.1963 1072/62). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z26;StVO 1960 §2 Abs1 Z27;StVO 1960 §52 Z1;StVO 1960 §52 Z13a;StVO 1960 §52 Z13b;VStG §6;
Rechtssatz: Das Lenken eines Fahrzeuges in einen Fahrverbotsbereich (Missachtung des Vorschriftzeichens gemäß § 52 Z 1 StVO 1960) auf Grund des Aufleuchtens der Bremskontrollleuchte dieses Fahrzeuges, um weder den fließenden noch den ruhende... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z26;StVO 1960 §2 Abs1 Z27;StVO 1960 §52 Z1;StVO 1960 §52 Z13a;StVO 1960 §52 Z13b;VStG §6;
Rechtssatz: Das Lenken eines Fahrzeuges in einen Fahrverbotsbereich (Missachtung des Vorschriftzeichens gemäß § 52 Z 1 StVO 1960) auf Grund des Aufleuchtens der Bremskontrollleuchte dieses Fahrzeuges, um weder den fließenden noch den ruhende... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z26;StVO 1960 §2 Abs1 Z27;StVO 1960 §52 Z1;StVO 1960 §52 Z13a;StVO 1960 §52 Z13b;VStG §6;
Rechtssatz: Das Lenken eines Fahrzeuges in einen Fahrverbotsbereich (Missachtung des Vorschriftzeichens gemäß § 52 Z 1 StVO 1960) auf Grund des Aufleuchtens der Bremskontrollleuchte dieses Fahrzeuges, um weder den fließenden noch den ruhende... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z26;StVO 1960 §2 Abs1 Z27;StVO 1960 §52 Z1;StVO 1960 §52 Z13a;StVO 1960 §52 Z13b;VStG §6;
Rechtssatz: Das Lenken eines Fahrzeuges in einen Fahrverbotsbereich (Missachtung des Vorschriftzeichens gemäß § 52 Z 1 StVO 1960) auf Grund des Aufleuchtens der Bremskontrollleuchte dieses Fahrzeuges, um weder den fließenden noch den ruhende... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §20 Abs3;StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: Ausführungen zur Schlüssigkeit der behördlichen Beweiswürdigung einer Geschwindigkeitsüberschreibung von "ca 20 km/h" auf der Grundlage eines nicht geeichten Tachometers eines Gendarmerie-Kfz (dessen Tachometer zeigte 70 km/h an, zulässig waren 40 km/h; Hinweis E 9.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §20 Abs3;StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: Ausführungen zur Schlüssigkeit der behördlichen Beweiswürdigung einer Geschwindigkeitsüberschreibung von "ca 20 km/h" auf der Grundlage eines nicht geeichten Tachometers eines Gendarmerie-Kfz (dessen Tachometer zeigte 70 km/h an, zulässig waren 40 km/h; Hinweis E 9.... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: Bei Überschreiten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit um 15 km/h kann unter Hinweis auf Abweichungen bei den Radarmessergebnissen von + 5 km/h kein Rechtsschutzinteresse beeinträchtigt werden (Hinweis E 28.2.1985, 85/02/0097), da auch nur geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen eine Verwirklichung ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: Die bloße Behauptung einer fehlerhaften Radarmessung genügt nicht, da es hiebei nicht um denkbare oder mögliche, sondern nur um tatsächlich unterlaufene Fehler gehen kann (Hinweis E 31.1.1986, 85/18/0360). Schlagworte Feststellen der Geschwindigkeit European Case L... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Verletzung von Verfahrensvorschriften bei mangelhafter Auswertung eines Radarfotos, auf welchem zwei Fahrzeuge aufscheinen. Schlagworte Feststellen der Geschwindigkeit European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986020185... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs3;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: Die bloße Behauptung, es seien bei der Radarmessung "nicht geeichte Zusatzeinrichtungen" verwendet worden, führt nicht zum Erfolg der Beschwerde (hier: durch Eichschein war nachgewiesen, dass das Gerät geeicht und die Nacheichfrist gemäß § 15 Z 1 Maß- und EichG gemä... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: Die Vorlage entsprechender Urkunden oder Zeugnisse für die Schulung des das Radargerät bedienenden Beamten ist nicht erforderlich (hier: der die Messung durchführende Beamte hätte in seinem Bericht angegeben, er sei in der Bedienung von Radargeräten ausgebildet, arbeite mit diesen, seit solche im Einsatz... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: Bei Überschreiten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit um 15 km/h kann unter Hinweis auf Abweichungen bei den Radarmessergebnissen von + 5 km/h kein Rechtsschutzinteresse beeinträchtigt werden (Hinweis E 28.2.1985, 85/02/0097), da auch nur geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen eine Verwirklichung ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: Die bloße Behauptung einer fehlerhaften Radarmessung genügt nicht, da es hiebei nicht um denkbare oder mögliche, sondern nur um tatsächlich unterlaufene Fehler gehen kann (Hinweis E 31.1.1986, 85/18/0360). Schlagworte Feststellen der Geschwindigkeit European Case L... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Verletzung von Verfahrensvorschriften bei mangelhafter Auswertung eines Radarfotos, auf welchem zwei Fahrzeuge aufscheinen. Schlagworte Feststellen der Geschwindigkeit European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986020185... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs3;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: Die bloße Behauptung, es seien bei der Radarmessung "nicht geeichte Zusatzeinrichtungen" verwendet worden, führt nicht zum Erfolg der Beschwerde (hier: durch Eichschein war nachgewiesen, dass das Gerät geeicht und die Nacheichfrist gemäß § 15 Z 1 Maß- und EichG gemä... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: Die Vorlage entsprechender Urkunden oder Zeugnisse für die Schulung des das Radargerät bedienenden Beamten ist nicht erforderlich (hier: der die Messung durchführende Beamte hätte in seinem Bericht angegeben, er sei in der Bedienung von Radargeräten ausgebildet, arbeite mit diesen, seit solche im Einsatz... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1;StGG Art2;StVO 1960 §52 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Besteht ein allgemeines Fahrverbot mit dem Zusatz "20.00 Uhr - 6.00 Uhr ausgenommen Fahrräder" so hat der Beschuldigte wenn er in der Zeit des Fahrverbotes in diese Straße einfährt eine Übertretung nach § 52 Z 1 StVO zu verantw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 litb Z15 idF 1976/412;VStG §19 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Kurzes Fahren (1 - 2 m) in der vorgeschriebenen Richtung und sofort anschließendes Ändern der Fahrtrichtung ist kein dem § 52 lit b Z 15 StVO entsprechendes Verhalten und stellt einen vorsätzlichen Verstoß gegen § 52 lit b Z 15 StVO dar. Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z17;StVO 1960 §52 litb Z15 idF 1976/412;
Rechtssatz: Das Gebot, die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten, gilt, wie sich aus dem Wortlaut des § 52 lit b Z 15 StVO ergibt, nur für die mit dem betreffenden Gebotszeichen beschilderte Kreuzung oder Stelle. Die Fahrtstrecke, die bereits außerhalb der Kreuzung liegt, unterliegt somit nicht dem Gebot, welch... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1;StGG Art2;StVO 1960 §52 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Besteht ein allgemeines Fahrverbot mit dem Zusatz "20.00 Uhr - 6.00 Uhr ausgenommen Fahrräder" so hat der Beschuldigte wenn er in der Zeit des Fahrverbotes in diese Straße einfährt eine Übertretung nach § 52 Z 1 StVO zu verantw... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §52 lita Z10a;
Rechtssatz: Die Zitierung "§ 52 a Z 10 a StVO" im
Spruch: des Bescheides ist ausreichend, auch wenn es vollständig "§ 52 lit a Z 10 a StVO" lautet. Desweiteren beinhaltet die Mitzitierung des § 20 Abs 1 StVO neben der Unterstellung der Tat unter § 52 lit a Z 10 a StVO keine Rechtswidrigkeit (Hinweis E 12.3.1986, 85/03/0176). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs4;StVO 1960 §2 Abs1 Z26;StVO 1960 §52 Z24;StVO 1960 §9 Abs4;VStG §22;
Rechtssatz: Gemäß § 19 Abs 4 StVO 1960 ist beim Vorschriftszeichen "Halt" (überdies) anzuhalten. Entsprechend § 9 Abs 4 StVO 1960 ist, wenn an einer Kreuzung das Vorschriftszeichen "Halt" und auf der Fahrbahn eine Haltelinie angebracht ist, an dieser Haltelinie ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs4;StVO 1960 §2 Abs1 Z26;StVO 1960 §52 Z24;StVO 1960 §9 Abs4;VStG §22;
Rechtssatz: Gemäß § 19 Abs 4 StVO 1960 ist beim Vorschriftszeichen "Halt" (überdies) anzuhalten. Entsprechend § 9 Abs 4 StVO 1960 ist, wenn an einer Kreuzung das Vorschriftszeichen "Halt" und auf der Fahrbahn eine Haltelinie angebracht ist, an dieser Haltelinie ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z1;StVO 1960 §76a Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0105 E 5. September 1986 VwSlg 12203 A/1986 RS 2 Stammrechtssatz Eine Verkehrsfläche, für die ein allgemeines Fahrverbot nach § 52 lit a Z 1 StVO 1960 erlassen ist, kann nicht gleichzeitig Fußgängerzone sein. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §52;
Rechtssatz: Bei der Frage, ob eine bei einem Verkehrsunfall erlittene Verletzung erheblich im Sinne des § 5 Abs 1 StVO ist, handelt es sich um eine Rechtsfrage, die anhand des Gutachtens eines medizinischen Sachverständigen über die Verletzungsfolgen (Dauer der Gesundheitsstörung, der Schmerzen, erforderliche medizinische Behandlung etc) vo... mehr lesen...