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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Aussage des Gendarmeriebeamten, das Fahrzeug des Beschuldigten habe ein anderes Fahrzeug überholt und sei als erster in den Messbereich des Radargerätes eingefahren, kann durch den vom Beschuldigten gestellten Antrag auf Beischaffung der Typenblätter der beteiligten Fahrzeuge zum Beweis dafür, dass das Fahrzeug des Überholten gegenüber dem Pkw des Beschuldigten einen Überhang aufweise, nicht entkräftet werden.
Schlagworte
Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweismittel Skizzen Audio-Visuelle Medien Feststellen der Geschwindigkeit Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des Beweisantrages Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988180062.X02Im RIS seit
23.08.2006