Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 1. August 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe sich am 25. April 1989 um 21.17 Uhr in Innsbruck, Wachzimmer Innere Stadt, Adamgasse 5-7, gegenüber einem von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht geweigert, trotz Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen die Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen. Er habe hiedurch "§ 99 Abs. 1 lit. b StVO in Verbindung mit § 5 Abs. 4 lit. a ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Eine Untersuchung mit dem "Alkomaten" ist erst dann abgeschlossen, wenn zwei gültige Meßergebnisse vorliegen. Es reicht daher die Vornahme einer einzigen (gültigen) Atemprobe nicht aus. Bei der zweiten (erforderlichen) Atemprobe handelt es sich nicht um eine zweite Untersuchung der Atemluft auf ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AtemalkoholmeßgeräteV §1;AtemalkoholmeßgeräteV §3;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0022 E 28. Juni 1989 RS 6 Stammrechtssatz Gendarmeriebeamten, welche für Untersuchungen mit Alkomaten besonders geschult sind, wobei sich die Schulung gemäß § 3 der V über Atemalkoholmessgeräte auch auf die Wirkungsweise, ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2a;StVO 1960 §5 Abs4a;StVO 1960 §5 Abs4b;StVO 1960 §5 Abs7 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0039 E 18. Oktober 1989 VwSlg 13037 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Der Gesetzgeber geht auf Grund der Bestimmungen des § 5 Abs 2 a und Abs 4 a StVO von der Tauglichkeit der Atemalkoholmessgeräte aus, schließt selbst aber Fehler - vor allem... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe sich am 15. Jänner 1989 um 5.15 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Wien geweigert, die Atemluft von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht auf Alkohol untersuchen zu lassen, obwohl habe vermutet werden können, daß er in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug an ein... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2 idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs2a litb idF 1986/105;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1986/105;
Rechtssatz: Ein Verhalten des Untersuchten, das das Zustandekommen der mittels Atemalkoholmeßgerät durchgeführten Untersuchung verhindert, gilt als Verweigerung der Atemluftprobe (Hinweis E 28.6.1989, 89/02/0022). European Case Law Identif... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2 idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs2a litb idF 1986/105;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1986/105;
Rechtssatz: Die Untersuchung mit einem Atemalkoholmeßgerät ist erst dann abgeschlossen, wenn zwei gültige Meßergebnisse vorliegen; es reicht daher die Vornahme einer einzigen (gültigen) Atemprobe nicht aus (Hinweis E 13.12.1989, 89/02/0151). ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Erstbehörde vom 27. Oktober 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 28. Mai 1988 um 00.25 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem bestimmten Ortsgebiet auf der näher bezeichneten Straßenstrecke in einer bestimmten Richtung vor dem der Hausnummer nach bezeichneten Haus in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand "(0,62 mg/l)" gelenkt. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen. Gemäß § 99 Abs... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AtemalkoholmeßgeräteV;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;
Rechtssatz: Der Heranziehung eines mit einem Alkomaten erzielten Meßergebnisses steht der Umstand, daß der Meßstreifen vom Beschuldigten nicht unterfertigt wurde, nicht entgegen. Schlagworte Feststellung der Alkoholbeeintr... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AtemalkoholmeßgeräteV;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;
Rechtssatz: Mit dem bloßen Hinweis, daß Datum und Uhrzeit beliebig manipulierbar scheinen, vermag ein Beschuldigter keinen Umstand aufzuzeigen, demzufolge die Behörde dem Bescheid eine ordnungsgemäße Verwendung des Alkomaten ohne Manipulation nicht hätte zu Grunde legen dürfen. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 28. August 1989 auf Wiederaufnahme des mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft A vom 5. Juni 1989 abgeschlossenen Verfahrens betreffend Entziehung der Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers gemäß § 69 Abs. 1 lit. b AVG 1950 abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Aus der Beschwerde und den ihr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §69 Abs2 litb;KFG 1967 §66 Abs2 lite;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;
Rechtssatz: Aus der Regelung des § 5 Abs 4a StVO ergibt sich, daß das Ergebnis der Untersuchung der Atemluft durch ein Atemalkoholmeßgerät gem § 5 Abs 2a litb StVO nur durch die Bestimmung des Blutalkoholgehaltes widerleg... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO 1960 bestraft, weil er am 24. August 1989 um 00.35 Uhr im Stadtgebiet Kapfenberg einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt habe. Nach der Begründ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. November 1988 in der Fassung des Berichtigungsbescheides dieser Behörde vom 31. März 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 28. Oktober 1987 um 08.25 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in Graz auf der Babenbergerstraße bis zum Haus Babenbergerstraße Nr. 35 in vermutlich alkoholbeeinträchtigtem Zustand gelenkt und sich dort um 08.50 Uhr nach Aufforderung eines Organ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2a;StVO 1960 §5 Abs4a;StVO 1960 §5 Abs4b;StVO 1960 §5 Abs7 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0039 E 18. Oktober 1989 VwSlg 13037 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Der Gesetzgeber geht auf Grund der Bestimmungen des § 5 Abs 2 a und Abs 4 a StVO von der Tauglichkeit der Atemalkoholmessgeräte aus, schließt selbst aber Fehler - vor allem... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs4 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/17 89/03/0161 1 Stammrechtssatz Schon aus dem Wortlaut des § 5 Abs 7 lit a StVO (arg: oder) ergibt sich, daß nicht nur die Durchführung einer Blutabnahme bei vorgeführten Personen angesprochen ist, sondern ein im öff Sa... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a idF 1986/105;
Rechtssatz: Die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt ist auch nach der 13. StVO Nov BGBl 1986/105 mit einem Gerät, das nicht den Alkoholgehalt der Atemluft mißt, sondern lediglich der Feststellung dient, ob ein begründeter Verdacht einer Alkoholisierung vorliegt, zulässig (Hinweis E 21.9.1988, 88/03/0042). ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 20. Juni 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 26. April 1988 um 0.40 Uhr an einem näher beschriebenen Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt sowie der Ersatz von Barauslagen vorgeschrieben. Gege... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs2 idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs2a litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4 lita idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs7 lita idF 1986/105;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1986/105;VStG §25 Abs2;
Rechtssatz: Verlangt der Beschuldigte keine Blutabnahme, obwohl sie ihm gemäß § 5 Abs 7 lit a StVO angeboten word... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 9. Oktober 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, am 28. Oktober 1988 um 1.15 Uhr in "Wien 2., Stuwerstr. - Venediger Au" ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt zu haben, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a StVO 1960 begangen, weshalb über ihn eine Ge... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 24. November 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, 1) am 8. Mai 1988 um 4.55 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws in "Wien 1., Börsegasse 11 (dortige Tankstelle) Schallzeichen abgegeben" zu haben, "obwohl es die Sicherheit des Verkehrs nicht erfordert hat und Hupen nicht das einzige Mittel war, um die einer Person drohende Gefahr abzuwenden"; 2) sich am 8. Mai 1988 als Lenk... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0022 E 28. Juni 1989 RS 1 Stammrechtssatz Einer Aufforderung zur Vornahme der Atemluftprobe mit einem Gerät im Sinne des § 5 Abs 2 a lit b StVO (Alkomat) ist auch dann zu entsprechen, wenn das auffordernde Straßenaufsichtsorgan nur berechtigt ist, eine Untersuchung im ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl;
Rechtssatz: Die Einfügung des (hier herangezogenen) § 5 Abs 2a StVO mit der 13. StVO-Nov hat nichts daran geändert, daß die Weigerung, die Atemluft unter den Voraussetzungen des § 5 Abs 2 StVO auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen iSd § 44a lit b VStG ... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 6. Juli 1989 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe am 7. November 1986 um 22.26 Uhr in Wien 10, Triesterstraße, Kreuzung Computerstraße, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges sich geweigert, sich dem Polizeiarzt zwecks Feststellung des Grades der Alkoholeinwirkung vorführen zu lassen, obwohl eine von einem besonders geschulten und von... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AtemalkoholmeßgeräteV 1961 §1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a lita;StVO 1960 §5 Abs4 lita;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Finden sich über die Art des verwendeten Alkoteströhrchens im Verwaltungsstrafakt keine Feststellungen, dann ist es durchaus denkbar, daß ein Teströhrchen sam... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. Oktober 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 15. Juli 1988 um 22.10 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Bus auf einer näher beschriebenen, öffentlichen Straße gelenkt und sich um 23.55 Uhr auf dem Gendarmerieposten E. trotz vermuteter Alkoholbeeinträchtigung und trotz verbindlicher Aufforderung durch ein besonders geschultes und von der Behörde ermächtigtes Straßenaufsichtsorgan... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a lita;
Rechtssatz: Ist die Ermächtigung zur Vornahme einer Atemluftprobe jedenfalls in Ansehung einer Untersuchung nach § 5 Abs 2a lit a StVO gegeben, so war der Besch verpflichtet, der Aufforderung zur Atemluftprobe zu entsprechen (Hinweis E 28.6.1989, 89/02/0022). Die Einwendung, das die Aufforderung aussprechende Organ der Beh sei nic... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Erstbehörde vom 3. August 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 5. Mai 1988, um 23.10 Uhr, am bezeichneten Gendarmerieposten der Aufforderung, sich einem Alkotest mittels Alkomat zu unterziehen und diesen ordnungsgemäß durchzuführen, trotz Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen und sachkundiger Aufklärung über die Art der Durchführung keine Folge geleistet. Er habe dadurch die Rechtsvorschrift des § 99 Abs. 1 lit. b StVO verletzt. Ge... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a lita;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0022 E 28. Juni 1989 RS 1 Stammrechtssatz Einer Aufforderung zur Vornahme der Atemluftprobe mit einem Gerät im Sinne des § 5 Abs 2 a lit b StVO (Alkomat) ist auch dann zu entsprechen, wenn das auffordernde Straßenaufsichtsorgan nur berechtigt is... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a;StVO 1960 §5 Abs7 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Weder aus § 99 Abs 1 lit b noch aus § 5 Abs 2 und Abs 2a StVO ergibt sich, daß eine Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt aus Besorgnis, das Ergebnis der Untersuchung, sei es mit einem Test-, sei es mit einem Meßgerät, könnte im Hinblick auf eine Erkrank... mehr lesen...