Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AtemalkoholmeßgeräteV;Rechtssatz
Der Heranziehung eines mit einem Alkomaten erzielten Meßergebnisses steht der Umstand, daß der Meßstreifen vom Beschuldigten nicht unterfertigt wurde, nicht entgegen.
Schlagworte
Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung AlkomatEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989030242.X07Im RIS seit
12.06.2001