RS Vwgh 1990/7/11 89/03/0242

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.07.1990
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AtemalkoholmeßgeräteV;
AVG §45 Abs2;
StVO 1960 §5 Abs1;
StVO 1960 §5 Abs2a litb;
StVO 1960 §5 Abs4 lita;

Rechtssatz

Der Heranziehung eines mit einem Alkomaten erzielten Meßergebnisses steht der Umstand, daß der Meßstreifen vom Beschuldigten nicht unterfertigt wurde, nicht entgegen.

Schlagworte

Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkomat

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989030242.X07

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten