Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhalt mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wurde der Beschwerdeführer mit dem angefochtenen Bescheid vom 1. Juni 1992 der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 schuldig erkannt, weil er am 15. Oktober 1990 gegen 1.50 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW im Ortsgebiet Ottensheim auf der Hostauerstraße in Richtung Bundesstraße 131 gelenkt habe, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (0,47 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §9 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020281.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a litb;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020232.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Hinsichtlich Tatort und Tatzeit bei einer Übertretung nach § 99 Abs 1 lit b iVm § 5 Abs 2 und Abs 2a lit b StVO kommt es auf Ort und Zeit der Verweigerung der Atemluftprobe, nicht auf Ort und Zeit des vorangegangenen Lenkens an. Schlagwo... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Hat die belangte Behörde als übertretene
Norm: zutreffend § 99 Abs 1 lit b StVO angeführt, ist die lediglich der Spezifizierung des im vorliegenden Fall angewendeten Teiles dieser Bestimmung dienende Beifügung von Absätzen des § 5 StVO nicht rechtswidrig (Hinweis E 19.6.1991, 91/03/0100, E 30.4.1... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 16. Juli 1991 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 3 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B für die Dauer von vier Wochen, von der Zustellung des Bescheides an gerechnet, entzogen. Mit Bescheid vom 23. Juli 1991 sprach die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel die Aufhebung dieses Bescheides gemäß § 68 Abs. 2 AVG aus. Mit Mandatsbescheid vom selben Tag verfügte sie neue... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die Untersuchung mit einem Atemalkoholmeßgerät ist erst dann abgeschlossen, wenn zwei gültige Meßergebnisse vorliegen (Hinweis E 29.8.1990, 90/02/0024), wobei es nicht gegen das Gesetz verstößt, wenn die zwei gültigen Blasvorgänge nicht unmittelbar hintereinander stattgefunden haben (hier stützt... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 22. September 1990 um 22.27 Uhr an einem bestimmten Ort in Bregenz einen Pkw gelenkt und um 22.45 Uhr auf einem bestimmten Gendarmerieposten trotz vermuteter Alkoholbeeinträchtigung und Aufforderung durch ein geschultes und ermächtigtes Organ die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt verweigert. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 2 in Verbindu... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/08/29 90/02/0024 4 Stammrechtssatz Ein Verhalten des Untersuchten, das das Zustandekommen der mittels Atemalkoholmeßgerät durchgeführten Untersuchung verhindert, gilt als Verweigerung der Atemluftprobe (Hinweis E 28.6.1989, 89/02/0022). ... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 13. Jänner 1992 wurde der Beschwerdeführer als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws wegen der am 15. August 1991 begangenen Verwaltungsübertretungen nach Art. III Abs. 1 der 3. KFG-Novelle (Fahren ohne Sicherheitsgurt) und § 99 Abs. 1 lit. b i.V.m. § 5 Abs. 2 StVO (Verweigerung der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt mittels Alkomat) schuldig erkannt und über ihn Geldstrafen (Ersatzfreiheitsstr... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/19 90/03/0111 1 Stammrechtssatz Eine Untersuchung mit dem " Alkomaten " ist erst dann abgeschlossen, wenn zwei gültige Meßergebnisse vorliegen. Es reicht daher die Vornahme einer einzigen (gültigen) Atemprobe nicht aus. Bei der zweiten (erforderlichen) Atempro... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 21. April 1990 um 1.40 Uhr an einem näher bezeichneten Tatort in Z (unmittelbar neben dem Wohnhaus des Beschwerdeführers) die Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßeaufsicht verweigert, obwohl er das Fahrzeug am 21. April 1990 um 1.40 Uhr gelenkt habe und habe vermutet werde... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/31 90/02/0103 1 Stammrechtssatz Durch die Weigerung des Besch, sich einem Alkotest zu unterziehen, ist der Tatbestand des § 99 Abs 1 lit b StVO in Verbindung mit § 5 Abs 2a StVO vollendet. Das nachträgliche Bereiterklären ändert daran nichts mehr (Hinweis E 28.9.19... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. Oktober 1991 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO für schuldig befunden, weil er am 25. September 1990 um 10.55 Uhr an einem näher beschriebenen Ort ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Motorfahrrad in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt habe. Es wurde eine Geldstrafe von S 16.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 30 Tage) verhän... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer unter anderem schuldig erkannt, er habe sich am 27. Dezember 1990 um 23.15 Uhr in einem bestimmten Wachzimmer geweigert, seine Atemluft von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht auf Alkoholgehalt mittels Alkomaten messen zu lassen, obwohl habe vermutet werden können, daß er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe. Der Bes... mehr lesen...
Aus dem Vorbringen in der Beschwerde in Verbindung mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Linz vom 10. April 1991 wurde die Beschwerdeführerin wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 gemäß § 99 Abs. 1 lit. a leg. cit. zu einer Geldstrafe von S 12.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 14 Tage) verurteilt, weil sie am 5. März 1990 um 16.00 Uhr an einem näher bezeichneten Tatort in Linz ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs4 litb;
Rechtssatz: Wenn eine Untersuchung der Atemluft nach § 5 Abs 2a lit b StVO einen Alkoholgehalt der Atemluft von 0,4 bis 0,5 mg/l ergeben hat, haben die Organe der Straßenaufsicht zufolge § 5 Abs 4b StVO auf Verlangen des Untersuchten eine Blutabnahme zum Zwecke der Bestimmung des Bluta... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;
Rechtssatz: Nachdem von einem Kraftfahrzeuglenker, welcher die Risken des Straßenverkehrs auf sich nimmt, ein solches Maß an Charakterstärke und Willenstärke verlangt wird, daß er sogar den Schock über einen Unfall und eine allenfalls erlittene Verletzung zu überwinden vermag (Hinweis E 29.1.1992, 92/02/0011), ist von ihm umso meh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs7 lita;VStG §25 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/17 90/02/0199 2 Stammrechtssatz Es ist am Bf gelegen, durch das Verlangen einer Blutabnahme und Blutalkoholmessung die behauptete Unrichtigkeit des Meßergebnisses einer vorgenommenen Atemluftprobe mit ei... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2a litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/15 91/02/0006 2 Stammrechtssatz Es kommt kein Ergebnis der Untersuchung der Atemluft nach § 5 Abs 2a lit b StVO zustande, wenn der Besch an der betreffenden Untersuchung nicht entsprechend mitwirkt und daher, auch wenn er sich dazu verbal bereit erklärt hat, die Vornahme dieser Untersuchung verweigert... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer (zu den Punkten 3, 9 und 11 vom Landeshauptmann, ansonsten von der Landesregierung) schuldig erkannt, er habe am 17. November 1989 um 1.53 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws 1. diesen in Wien I, Franz-Josefs-Kai 57-35 in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt, 2. in Wien I, Franz-Josefs-Kai 57-35, die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erhe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 25. April 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 26. September 1989 um 4.00 Uhr in Wien 9, Alserbachstraße 37, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges 1. den Vorrang eines im Fließverkehr befindlichen Lenkers eines ebenfalls dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges nicht beachtet zu haben, sondern derart aus der Parkstellung ausgebogen zu sein, daß er diesen Lenker ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/02/0007 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/29 91/02/0132 1 Stammrechtssatz Um die allfällige Einwirkung eines Rest(Haft-)alkohols im Munde (zufolge unmittelbar vorangegangenen Alkoholkonsums), also ein... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die Verwendungsrichtlinien für Atemalkoholanalysegeräte ist eine Mundspülung nur erforderlich, wenn seit dem letzten Alkoholkonsum nicht wenigstens 15 Minuten verstrichen sind (Hinweis E 13.9.1991, 91/18/0111, E 29.1.1992, 91/02/0132). Schlagw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs4 litb;
Rechtssatz: Zieht der gem § 5 Abs 1 StVO Besch lediglich in Zweifel, daß das zur Feststellung des Alkoholgehaltes der Atemluft verwendete Atemalkoholanalysegerät geeicht war, ohne konkrete Beweise für diese Behauptung anzubieten, so trifft die Beh im Hinbli... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AtemalkoholmeßgeräteV §2 Abs3 idF 1988/390;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/02/0007
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, daß Straßenaufsichtsorgane die Untersuchung der Atemluft von Personen, bei denen sie das Vorliegen der Voraussetzungen festgestellt haben, nur an "Or... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs4 litb;
Rechtssatz: Da bei einem beim Besch festgestellten Alkoholgehalt der Atemluft von über 0,5 mg/l keine Verpflichtung des intervenierenden Organs der Straßenaufsicht besteht, eine vom Besch verlangte Bestimmung des Blutalkoholgehaltes zu veranlassen (Hinweis E 17.1.1990, 89/03/0161), besteht auch keine Ve... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/02/0007
Rechtssatz: Auch wenn die Untersuchung der Atemluft gem § 5 Abs 2a lit b StVO bei einem gem § 99 Abs 1 lit a iVm § 5 Abs 1 StVO Besch bereits ein positives Ergebnis erbracht hat, ist... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs7 lita;VStG §25 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/02/0007 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/17 90/02/0199 2 Stammrechtssatz Es ist am Bf gelegen, durch das Verlangen einer Blutabnahme und... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/02/0007 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/29 91/02/0132 2 Stammrechtssatz Bei der Verwendung eines Atemalkoholanalysegerätes muß der Besch zur Vornahme einer Mundspülung nicht angehalten werden (Hinweis E 15.5.1991, 90... mehr lesen...