Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Berufungsbescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 10. Oktober 1990 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe am 1. Juni 1989 gegen 20.45 Uhr im Gemeindegebiet Langenrohr auf der Kreuzung der Bundesstraße 19 mit der Landeshauptstraße 112 bei Straßenkilometer 23,1 als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges bei einem Verkehrsunfall mit einer verletzten Person die nächste Polizei- oder... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc impl;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5 impl;VStG §3 Abs1;VStG §3 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0023/78 E 11. Dezember 1978 VwSlg 9719 A/1978 RS 1 Stammrechtssatz Ein sog. "Unfallschock" kann nur in besonders gelagerten Fällen und bei gravierenden psychischen Ausnahmesituation... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Die Verständigungspflicht des § 4 Abs 2 zweiter Satz StVO - wie übrigens auch jene des § 4 Abs 5 StVO - besteht unabhängig davon, ob an der Unfallstelle Spuren des Unfalls vorhanden sind oder nicht. Schlagworte Meldepflicht European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Zur Verwirklichung des Tatbestandes des § 4 Abs 5 StVO genügt es bereits, daß sich der Besch die Kenntnis von der Möglichkeit des Eintrittes eines Verkehrsunfalles mit Sachschaden mangels zumutbarer Aufmerksamkeit nicht verschafft (Hinweis E 19.1.1990, 89/18/0199). Schlagworte A... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Von einem Sachschaden kann dann nicht gesprochen werden, wenn der frühere Zustand ohne nennenswerten Aufwand wieder hergestellt werden kann. Dies trifft daher in Ansehung von Fahrzeugen bei bloßer Beschmutzung, einer wegwischbaren Kontaktspur oder einem herausgerissenen Gummiwulst aus einer Stoßstange, f... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0097 E 21. Dezember 1988 RS 4 Stammrechtssatz Die Weigerung eines an einem Verkehrsunfall Beteiligten, das Schadensereignis zur Kenntnis zu nehmen, wenn er, ohne selbst von einem Unfall etwas bemerkt zu haben, von einer anderen Person auf das Schadensereignis aufmerksam gemacht worden ist, befreit nicht von der Verp... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Ein Lackschaden am Fahrzeug, eine bleibende Verformung eines seiner Teile oder eine Abschürfung an einem Gummigriff - mögen diese Schäden auch nur geringfügig sein - fallen unter den Begriff des Sachschadens. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1986180135.X03 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §31 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Eine innerhalb der Frist des § 31 Abs 2 VStG durchgeführte Zeugenvernehmung, welche angesichts des Verweises auf die Anzeige und sohin sämtliche Tatbestandsmerkmale der in Rede stehenden Übertretung den gegen den Besch gerichteten Verdac... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Die Verständigungspflicht dient auch dem Zweck, daß sich die Sicherheitsbehörden vom körperlichen Zustand der unfallbeteiligten Lenker, insbesondere im Hinblick auf eine allfällige Alkoholisierung, überzeugen können. Schlagworte Meldepflicht European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Es entspricht der Lebenserfahrung, daß Fahrzeuglenker auch dann, wenn keinerlei Kollision der Fahrzeuge stattgefunden hat, einander wegen angeblich rechtswidriger Fahrweise mit Worten und Gesten heftige Vorwürfe zu machen pflegen, weshalb aus dem Umstand allein, daß ein Fahrzeuglen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc impl;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5 impl;VStG §3 Abs1;VStG §3 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0023/78 E 11. Dezember 1978 VwSlg 9719 A/1978 RS 1 Stammrechtssatz Ein sog. "Unfallschock" kann nur in besonders gelagerten Fällen und bei gravierenden psychischen Ausnahmesituation... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/08/29 90/02/0032 3 Stammrechtssatz Die Tatbestände des § 4 Abs 1 lit a StVO und § 4 Abs 5 StVO sind schon dann gegeben, wenn dem Täter objektive Umstände zu Bewußtsein gekommen sind oder bei gehöriger Aufmerksamkeit ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 30. Juli 1988 um 13.00 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws an einem näher bezeichneten Ort in Neu-Guntramsdorf nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden a) nicht sofort angehalten und b) es als eine Person, deren Verhalten am Unfallsort mit dem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei, unterlassen, die nächste Polizei- oder Gendarmeri... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 8. Dezember 1988 um ca. 3.45 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw an einem näher bezeichneten Ort in Brandhof gelenkt und sei dort infolge Glatteis links von der Fahrbahn abgekommen; 1. dabei sei durch seinen Pkw ein Leitungsmast der OKA abgerissen und ein Leitpflock und eine Schneestange zertrümmert worden; 2. er habe es in weiterer Folge unterlassen, an der Fest... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Wer mit seinem Pkw einem abgestellten Pkw gefährlich nahe kommt, ist zu erhöhter Aufmerksamkeit verpflichtet (Hinweis E 23.1.1991, 90/02/0165). Wenn er anläßlich der Vorbeifahrt am abgestellten Pkw mit ungenügendem Sicherheitsabstand einen Knall hörte, diesen aber auf eine andere U... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §31 Abs1;StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs2 lite;
Rechtssatz: Nicht nur die Verständigungspflicht nach dem allgemeinen Tatbestand des § 4 Abs 5 StVO zieht die Mitwirkungspflicht gemäß § 4 Abs 1 lit c StVO nach sich, sondern Entsprechendes gilt auch für den Fall des besonderen Tatbestandes nach § 31 Abs 1 in Verbindung mit § 99 Abs 2 lit e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Das Verlassen der Unfallstelle ist dann tatbildmäßig, wenn es dem Zweck der Mitwirkungspflicht zuwiderläuft (Hinweis E 15.5.1990, 89/02/0048, E 15.5.1990, 89/02/0164). Schlagworte Mitwirkung und Feststellung des SachverhaltesMeldepflicht ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs2 lite;
Rechtssatz: Eine Anzeige einer unbekannten Autolenkerin ist keine Verständigung iSd § 99 Abs 2 lit e StVO, da die Identität des Beschädigers nicht bekanntgegeben wurde. Schlagworte Meldepflicht European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990020152.X03 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/02/0553 E 14. September 1984 RS 2 Stammrechtssatz Die Verständigung gemäß § 4 Abs 5 StVO hat ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen, wobei dieser Begriff streng auszulegen ist (Hinweis E 12.11.1970, 1771/69 und E 21.3.1975, 1812/74). Schlagworte Meldepflicht ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 19. Dezember 1983 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 24. Dezember 1981 um 6.50 Uhr in Wien 16, Veronikagasse 23, als Lenker des Pkws W nnn.nnn einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verursacht und es unterlassen, die nächste Polizeidienststelle ohne unnötigen Aufschub vom Unfall in Kenntnis zu setzen. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 5 der Straßenverkehr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 15. Jänner 1987 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 4 Abs. 5 StVO 1960 für schuldig befunden und bestraft, weil sein Verhalten als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Lastkraftwagens am 5. August 1984 gegen 10,05 Uhr insofern mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei, als es im Gemeindegebiet von St. Egyden im Zuge der Fahrt auf der B 17 in Rich... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 22. November 1984 erkannte die oberösterreichische Landesregierung den Beschwerdeführer - unter teilweiser Neufassung des Spruches des Straferkenntnisses der Bundespolizeidirektion Linz vom 10. November 1983 - schuldig, er habe am 30. August 1982 um 15.00 Uhr in Linz auf der Freistädter Straße nächst dem Hause Nr. 4 als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws nach Verursachung eines Verkehrsunfalles nicht sofort angehalten. Er ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/02/0072 E 6. Juli 1984 VwSlg 11495 A/1984 RS 3 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anhaltepflicht nach § 4 Abs 1 lit a StVO und der Meldepflicht nach § 4 Abs 5 leg cit ist nicht nur das objektive Tatbestandsmerkmal des Eintritts eines Sachschadens, sondern in subjektiver Hinsicht das Wissen ode... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/02/0159 E 26. November 1982 RS 2 Stammrechtssatz Der Umstand, dass ein Kraftfahrzeuglenker nach einem Unfall mit seinem Fahrzeug stehen bleibt und an die Unfallstelle zurückkehrt, lässt erkennen, dass ihm die Möglichkeit der in der Folge als erwiesen angenommenen ursächlichen Zusammenhanges zwischen seinem Fahrverhalte... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/02/0072 E 6. Juli 1984 VwSlg 11495 A/1984 RS 3 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anhaltepflicht nach § 4 Abs 1 lit a StVO und der Meldepflicht nach § 4 Abs 5 leg cit ist nicht nur das objektive Tatbestandsmerkmal des Eintritts eines Sachschadens, sondern in subjektiver Hinsicht das Wissen ode... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. März 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 19. August 1988 um 12.15 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw es unterlassen, obwohl sein Verhalten am Unfallsort (Straßenkreuzung Siedlungstraße-Ausseerstraße im Stadtgebiet von Liezen) in ursächlichem Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden gestanden sei, ohne unnötigen Aufschub die nächste Gendarm... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0007 E 23. April 1986 RS 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anhaltepflicht und Meldepflicht ist, dass es zu - einem Verkehrsunfall - das ist jedes plötzliche, mit dem Straßenverkehr ursächlich zusammenhängende Ereignis, das sich auf Straßen mit öffentlichem Verkehr ereignet und einen Pers... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Für die Meldepflicht nach § 4 Abs 5 StVO kommt es nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes nicht auf die Art der Beschädigung noch darauf an, an welcher Stelle des Fahrzeuges ein Sachschaden entstanden ist (Hinweis E 27.6.1986, 86/18/0083). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990030114.X02 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 22. August 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es am 10. Jänner 1989 gegen 4.45 Uhr an einem näher beschriebenen Ort als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws in seiner Eigenschaft als Person, deren Verhalten am Unfallsort mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei, unterlassen, die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle vom Unfall mit Sachschade... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. August 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er sei am 30. Juli 1988 um 1.25 Uhr an einem näher beschriebenen Ort als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen und habe es unterlassen, ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle von diesem Unfall zu verständigen. Der Beschwerdeführer habe dadurch ... mehr lesen...