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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Ein unfallsbeteiligter Fahrzeuglenker entfernt sich ohne Verständigung der nächsten Polizeidienststelle vom Tatort insofern auf eigenes Risiko, als es ihm allenfalls nicht gelingen wird, den von der Behörde prima facie angenommenen Eintritt eines Sachschadens zu widerlegen
(Hinweis E 11.5.1990, 89/18/0195).
Schlagworte
Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990020017.X03Im RIS seit
12.06.2001