RS Vwgh 1990/8/29 90/02/0032

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Veröffentlicht am 29.08.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs1 lita;
StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;
VStG §44a lita idF 1987/516 ;
VStG §5 Abs1 idF 1987/516 ;

Rechtssatz

Die Tatbestände des § 4 Abs 1 lit a StVO und § 4 Abs 5 StVO sind schon dann gegeben, wenn dem Täter objektive Umstände zu Bewußtsein gekommen sind oder bei gehöriger Aufmerksamkeit zu Bewußtsein hätten kommen müssen, aus denen er die Möglichkeit eines Verkehrsunfalles mit einer Sachbeschädigung zu erkennen vermocht hätte (Hinweis E 27.6.1990, 86/18/0180).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990020032.X03

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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