Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 7. November 1989 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, am 2. März 1989 um 06.40 Uhr an einem näher bezeichneten Ort auf der A 14 gefahren zu sein und mit ihrem dem Kennzeichen nach bestimmten PKW 1. die Fahrgeschwindigkeit nicht den gegebenen Umständen angepaßt zu haben, sodaß sie bei regennaßer Fahrbahn infolge von Aquaplaning ins Schleudern geraten sei, und 2. als Fahrzeuglenker bei einem Verkehrsunfall Einrichtungen zur ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das (aufhebende) hg. Erkenntnis vom 20. November 1990, Zl. 90/18/0161, verwiesen. Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Ersatzbescheid wurde der Beschwerdeführer neuerlich der im Vorerkenntnis angeführten Taten schuldig erkannt. Er habe hiedurch Verwaltungsübertretungen nach § 4 Abs. 1 lit. a und § 4 Abs. 5 StVO begangen. Es wurden Geldstrafen (Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. Hiegegen richtet sich die vorlie... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. Juli 1991 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er sei am 24. April 1990 gegen 16 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges an einem näher beschriebenen Ort an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen und habe es unterlassen, von diesem Vorfall ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle zu verständigen. Der Beschwerdef... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe zu einem bestimmten Zeitpunkt an einer näher bezeichneten Straßenstelle als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws nicht die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle von einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ohne unnötigen Aufschub verständigt, obwohl sein Verhalten am Unfallort mit dem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden und ein gegenseitiger... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem näher bezeichneten Ort als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen und habe es unterlassen, ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle von diesem Unfall zu verständigen. Dadurch habe er eine Übertretung nach § 4 Abs. 5 StVO 1960 begangen... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/13 90/03/0114 2 Stammrechtssatz Für die Meldepflicht nach § 4 Abs 5 StVO kommt es nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes nicht auf die Art der Beschädigung noch darauf an, an welcher Stelle des Fahrzeuges ein Sachschaden entstanden ist (Hinweis E 27.6.1986, 86/18/0083). ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/02/0225 E 30. März 1984 RS 1 Stammrechtssatz Ein allgemeiner Erfahrungssatz, Aussagen über die Möglichkeit der Verursachung bestimmter Schäden an bestimmten Fahrzeugen könnten nur nach Vornahme einer Stellprobe gemacht werden, ist dem VwGH unbekannt. European Case Law Identif... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Das Unterbleiben des Identitätsnachweises ist zwar eine objektive Bedingung der Strafbarkeit der Verletzung der in § 4 Abs 5 StVO statuierten Meldepflicht, aber kein Tatbestandselement einer Übertretung nach dieser Bestimmung (Hinweis E 21.1.1983, 81/02/0130). Schl... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §31 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs2 lite;StVO 1960 §99 Abs6 lita;VStG §22 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0254 E 13. Februar 1987 VwSlg 12399 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Die Tatbestände nach § 31 Abs 1 iVm § 99 Abs 2 lit e und nach § 4 Abs 5 StVO stehen im Verhältnis der beson... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs3 litb;
Rechtssatz: Es entspricht der Lebenserfahrung, daß ein "Anfahren" an den Kotflügel eines PKW unter Hinterlassung einer "Streifspur" jedenfalls einen Sachschaden verursacht, das eine Verständigungspflicht auslöst (Hinweis E 12.11.1987, 87/02/0134). Schlagworte Meldepflicht European Case Law I... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §21 Abs1;
Rechtssatz: Ist der Bf unbescholten, wurde er ohne sein Verschulden in einen Verkehrsunfall verwickelt und hat er dem anderen Unfallbeteiligten seine Daten bekanntgegeben, wenn auch nicht auf die gesetzlich gebotene Weise mit Hilfe eines Lichtbildausweises, sondern mit dem Zulassungsschein des von ihm gelenkten Pkw... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §31 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs2 lite;StVO 1960 §99 Abs6 lita;VStG §22 Abs1;VwRallg; Beachte Besprechung in:ZfV 1999/3, S 345 - S 366; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0254 E 13. Februar 1987 VwSlg 12399 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Die Tatbestände nach § 31 Abs 1 iVm § 99 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §31 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs2 lite;VStG §44a Z2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Bei einer Übertretung nach § 31 Abs 1 iVm § 99 Abs 2 lit e StVO belastet die Bezeichnung des § 4 Abs 5 StVO als verletzte Verwaltungsvorschrift iSd § 44a Z 2 VStG den Strafbescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit (H... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/28 90/02/0126 3 Stammrechtssatz Die Verschuldensfrage ist für das Vorliegen eines "ursächlichen Zusammenhanges" iSd § 4 Abs 1 und § 4 Abs 5 StVO ohne Bedeutung (Hinweis E 7.11.1986, 86/18/0162). ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Burgenländischen Landesregierung vom 2. April 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 31. Oktober 1988 gegen 09.40 Uhr "vom Parkplatz der Sparkasse Jennersdorf kommend auf die B 57 Fahrtrichtung westliches Stadtgebiet - Parkstreifen neben der B 57 zwischen der Sparkasse, Hauptstraße 4, und dem Elektrogeschäft Brückler, Hauptstraße 8, in Jennersdorf -" als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges nach eine... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 21. März 1990 um 11.55 Uhr an einem bestimmten Ort in Wien als Lenker eines Pkws an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen und habe es unterlassen, ohne unnötigen Aufschub die nächste Sicherheitsdienststelle davon zu verständigen. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 5 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitss... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 14. August 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 14. November 1989 gegen 4.15 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf einer näher beschriebenen Straße in Linz gelenkt und 1) es nach einem auf Höhe des Hauses Nr. 21 verursachten Verkehrsunfall mit Sachschaden unterlassen, die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle ohne unnötigen Aufschub zu verständigen, obwohl es auch mit... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Juli 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er sei am 16. November 1988 um 4.40 Uhr mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Sattelzug auf einer näher beschriebenen Stelle der A 14 an einem Verkehrsunfall mit bloßem Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen und habe die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle nicht ohne unnötigen Aufschub verständigt, obwohl er dem Geschädigten seinen Namen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die in § 4 Abs 1 StvO genannten Personen (Hinweis E 10.4.1981, 3119/80), sind zwar nicht gehalten worden, sich zur nächtstgelegenen Rufsäule auf der Autobahn zu begeben, um den Unfall zu melden, sie müssen aber die nächste Autobahnabfahrt in ihrer Fahrtrichtung benützen und auf diese Weise die nächste Si... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991020133.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs2 lita;StVO 1960 §99 Abs2 litb;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991020060.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/03 90/02/0120 5 Stammrechtssatz Einem dispositionsfähig gebliebenen Unfallbeteiligten ist trotz eines sogenannten Unfallschocks in Verbindung mit einer begreiflichen affektiven Erschütterung pflichtgemäßes Verhalten zumutbar, zumal von einem Kraftfahrer, welcher die Ri... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Burgenländischen Landesregierung vom 27. Juni 1991 wurde der Beschwerdeführer wegen Übertretungen des § 4 Abs. 1 lit. a und c StVO 1960 sowie des § 4 Abs. 5 leg. cit. bestraft, wobei die Behörde davon ausging, daß der Beschwerdeführer am 18. Juni 1989 gegen 12.35 Uhr in Rudersdorf als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw "beim Rückwärtsfahren aus einer Seitengasse auf die Bundesstraße 65 auf Höhe des Pfarramtes, Rudersdorf Nr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 3. Juni 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 13. Jänner 1990 gegen 00.30 Uhr in Wien 4, Argentinierstraße 24, ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt zu haben und an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen zu sein und er habe es unterlassen, ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle von dem Verkehrsunfall zu verständigen. Er habe dadurch ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991180212.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991180205.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Lenker eines Lkw-Zuges am 3. November 1989 gegen 7.15 Uhr an einem näher bezeichneten Ort 1. keinen solchen Abstand vom nächsten vor ihm fahrenden Fahrzeug eingehalten, daß ihm jederzeit das rechtzeitige Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst worden wäre; er habe bei einer Fahrgeschwindigkeit von ca. 80 km/h nur einen Abstand vo... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 14. Oktober 1989 um 23.50 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Wien als Lenker eines Kraftfahrzeuges an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen, habe es jedoch unterlassen, an der Sachverhaltsfeststellung mitzuwirken, indem er den Unfallsort vor dem Eintreffen eines Organes des öffentlichen Sicherheitsdienstes verlassen habe, dessen Einschreiten ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 11. Februar 1991 wurde die Beschwerdeführerin jeweils dreier Übertretungen nach § 17 Abs. 1 StVO 1960 (zu 1. a, 2. a und 3. a), § 4 Abs. 1 lit. a leg. cit. (zu 1. b, 2. b und 3. b) und § 4 Abs. 5 leg. cit. (zu 1. c, 2. c und 3. c) schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil sie am 14. Oktober 1989 um 1.20 Uhr in Wien 7, Lerchenfelderstraße einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW gelenkt u... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, 1. sein Verhalten als Lenker eines Pkws sei am 4. September 1989 gegen 16.50 Uhr insofern mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden, als er an einem näher bezeichneten Ort in Oeynhausen mit einem anderen Kraftwagen kollidiert sei, wobei an beiden Fahrzeugen Sachschaden entstanden sei; in der Folge habe er es unterlassen, die nächste Polizei- oder Gendarmeriedien... mehr lesen...