Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0007 E 23. April 1986 RS 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anhaltepflicht und Meldepflicht ist, dass es zu - einem Verkehrsunfall - das ist jedes plötzliche, mit dem Straßenverkehr ursächlich zusammenhängende Ereignis, das sich auf Straßen mit öffentlichem Verkehr ereignet und einen Pers... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/19 85/18/0174 11 Stammrechtssatz Ein bloßes "unfallsbedingtes Anhalten" kann nicht mit dem "Anhalten" im Sinne des § 4 Abs 1 lit a StVO gleichgesetzt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990020049.X01 Im ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;
Rechtssatz: Bei einer gefährlichen Verkehrssituation (der Besch wollte sich bei einer Geschwindigkeit von ungefähr 80 km/h unmittelbar vor dem gegenbeteiligten Pkw auf der Fahrbahn einordnen) ist von den beteiligten Fahrzeuglenkern erhöhte Aufmerksamkeit zu fordern; insb haben Fahrzeuglenker auch den Geschehnissen hint... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §3;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/09 89/03/0070 5 Stammrechtssatz Einem dispositionsfähig gebliebenen Unfallbeteiligten ist trotz eines sogenannten Unfallschocks in Verbindung mit einer begreiflichen affektiven Erschütterung pflichtgemäßes Verhalten zum... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Berufungsbescheid der oberösterreichischen Landesregierung vom 2. Mai 1990 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug zweier Verwaltungsübertretungen schuldig erkannt, wobei die in erster Instanz verhängten Geld- und Ersatzarreststrafen herabgesetzt wurden (Punkt I des Bescheidspruches). In Punkt II des Bescheidspruches wurde der Berufung des Beschwerdeführers Folge gegeben und das Verwaltungsstrafverfahren hinsichtlich einer dritten Verwa... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1789/77 E 22. Mai 1979 RS 4 Stammrechtssatz Die Anordnung, das Fahrzeug sofort anzuhalten, hat den Zweck, daß der Lenker, nachdem er sich vom Ausmaß des Verkehrsunfalls überzeugt hatte, die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen, so insb. die nach § 4 Abs 1 lit b und c, Abs 2 und 5 StVO, trifft. (Hinweis auf E vom 17.... mehr lesen...
Ein Beamter der Verkehrsabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Salzburg, Außenstelle Anif, erstattete am 31. Mai 1989 die Anzeige, der Beschwerdeführer habe am 4. Mai 1989 um 3,00 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Tauern Autobahn (A 10) von Salzburg in Richtung Golling gelenkt. Bei km 18,2 (Betriebsumkehre St. Margarethen) sei er wegen eines angeblichen Ausweichmanövers (Tier in Größe eines Hasen) gegen den Beginn der Lärmschutzwand geprallt. Er sei mit seine... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid (Spruchpunkte II bis IV; der Spruchpunkt I ist nicht Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens) wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, er habe am 4. Februar 1989, gegen 02.30 Uhr, einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW in einem bestimmten Siedlungsgebiet auf einer bestimmten Straßenstrecke gelenkt und sei bei einer bestimmten Pension auf die linke Fahrbahnseite und auf den Parkplatz der Pension geraten. Dort sei ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1;StVO 1960 §4 Abs2;
Rechtssatz: Derjenige, der sich tagelang wegen der bei einem Unfall erlittenen eigenen schweren Verletzungen stationär in einem Krankenhaus befindet, ist nach seiner nach mehreren Tagen erfolgten Entlassung nicht mehr verpflichtet, nunmehr die Verständigung vorzunehmen. Schlagworte Meldepflicht Eu... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;
Rechtssatz: Mit dem Beschwerdevorbringen, der Sachverhalt sei ohne weiteres erkennbar gewesen und sei vom Beschwerdeführer auch unter Anerkennung des Alleinverschuldens geschildert worden, wird keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides in Ansehung der dem Beschwerdeführer zur Last gelegten Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs 1 lit c StVO d... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1;StVO 1960 §4 Abs2;
Rechtssatz: Wird der Unfallsbeteiligte zunächst selbst im Krankenhaus ambulant behandelt und ist nicht schon dort die Möglichkeit gegeben, der Meldepflicht nachzukommen, besteht jedenfalls die Verpflichtung, sodann gleich nach der Beendigung der ambulanten Behandlung, die erforderliche Verständigung vorzunehmen (Hinweis E 20.9.1989, 89/... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen 1. nach § 4 Abs. 1 lit. a StVO 1960 und 2. nach § 4 Abs. 5 leg. cit. bestraft, weil er am 16. März 1988 um 10 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW an einer bestimmten Örtlichkeit gelenkt und es, obwohl sein Verhalten am Unfallsort mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei, unterlassen habe, 1. sofort anzuhalten und 2... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;VStG §44a lita;VStG §5 Abs1 idF 1987/516; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/08/29 90/02/0032 3 Stammrechtssatz Die Tatbestände des § 4 Abs 1 lit a StVO und § 4 Abs 5 StVO sind schon dann gegeben, wenn dem Täter objektive Umstände zu Bewußtsein gekommen sind oder bei gehöriger Aufmer... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 16. Mai 1984 wurde die Beschwerdeführerin - unter teilweiser Neufassung des Spruches des erstinstanzlichen Straferkenntnisses der Bundespolizeidirektion Wien vom 16. November 1983 - schuldig erkannt, sie sei am 12. November 1982 um 21.23 Uhr in Wien 16, Maroltingergasse - Steinbruchstraße, als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs1 litb;StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Hat der Besch sein Fahrzeug verlassen und die Fahrt erst nach ca 2 Minuten fortgesetzt, so kann nicht von vornherein ausgeschlossen werden, daß er während dieses Zeitraumes die für die Einleitung der nach § 4 Abs 1 lit... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z26;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs1 litb;StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: "Anhalten" iSd § 4 Abs 1 lit a StVO ist dem "Anhalten" iSd § 2 Abs 1 Z 26 StVO nicht gleichzuhalten. Die Anordnung des § 4 Abs 1 lit a StVO, das Fahrzeug sofort anzuhalten, hat den Zweck, daß der Lenker, nachdem er sich vom Ausmaß des ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es am 30. September 1988 um 18.45 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Linz als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws unterlassen, 1. nach einem Verkehrsunfall, mit dem sein Verhalten am Unfallsort in ursächlichem Zusammenhang stand, das von ihm gelenkte Fahrzeug sofort anzuhalten, 2. nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden, mit dem sein Verhalten am Unfallsor... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs1 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/15 89/02/0050 1 Stammrechtssatz Die Vorschrift des § 4 Abs 1 lit a StVO gebietet das sofortige Anhalten an der Unfallstelle (Hinweis E 23.3.1988, 87/18/0131). Schlagworte Mitwirkung und Feststellung des Sachverhaltes Eu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;VStG §44a lita idF 1987/516 ;VStG §5 Abs1 idF 1987/516 ;
Rechtssatz: Die Tatbestände des § 4 Abs 1 lit a StVO und § 4 Abs 5 StVO sind schon dann gegeben, wenn dem Täter objektive Umstände zu Bewußtsein gekommen sind oder bei gehöriger Aufmerksamkeit zu Bewußtsein hätten kommen müssen, aus denen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;StVO 1960 §99 Abs2 lita idF 1971/274 ;StVO 1960 §99 Abs3 idF 1971/274;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Bezüglich einer Übertretung nach § 4 Abs 1 StVO bzw § 4 Abs 5 StVO ist die Tatzeit bei einer Angabe bis auf die Minute genau im Hinblick auf § 44 a lit a VStG so ausreichend zu beschreiben, daß der... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 20. Mai 1986 erkannte die Wiener Landesregierung - unter teilweiser Neufassung des Spruches des Straferkenntnisses der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Floridsdorf, vom 28. Mai 1985 - die Beschwerdeführerin schuldig, sie sei am 28. November 1984 um 08.55 Uhr in Wien XXI, Franz-Jonas-Platz nächst der Haltestelle der Straßenbahnlinie 31/5, als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw's an einem Verkehrsunfa... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid - in der Fassung des vor dem Verwaltungsgerichtshof nicht angefochtenen Berichtigungsbescheides der belangten Behörde vom 27. Dezember 1989 - wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, er habe am 23. Jänner 1988 um 04.05 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der bezeichneten Straßenstrecke in bestimmter Richtung gelenkt, wobei er a) ca. 500 m nach einer bestimmten Brücke bei Gegenverkehr nicht am rechten Fahrbahn... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Es ist nicht erforderlich, im
Spruch: eines Straferkenntnisses, mit dem eine Bestrafung ua nach § 4 Abs 1 lit a StVO und § 4 Abs 5 StVO ausgesprochen wird, die bei einem Unfall verursachten Schäden im einzelnen zu beschreiben (Hinweis E 28.6.1989, 88/02/0215, 021... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/02/0072 E 6. Juli 1984 VwSlg 11495 A/1984 RS 3 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anhaltepflicht nach § 4 Abs 1 lit a StVO und der Meldepflicht nach § 4 Abs 5 leg cit ist nicht nur das objektive Tatbestandsmerkmal des Eintritts eines Sachschadens, sondern in subjektiver Hinsicht das Wissen ode... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §4;
Rechtssatz: Die Auffassung, hinsichtlich der Wahrnehmung eines Verkehrsunfalles sei von einer einem normalen Durchschnittsmenschen zumutbaren Aufmerksamkeitsleistung auszugehen, vermag der VwGH nicht als rechtswidrig zu erkennen. European Case Law Identif... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Es ist nicht erforderlich, daß im
Spruch: eines Straferkenntnisses, mit dem eine Bestrafung ua nach § 4 Abs 1 lit a StVO und § 4 Abs 5 StVO ausgesprochen wird, nähere Angaben über das beschädigte Fahrzeug enthalten sind. Es genügt, das wesentliche Tatbestandselem... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 4 Abs. 1 lit. c StVO und nach § 4 Abs. 5 leg. cit. bestraft, weil er am 17. April 1988 gegen 15.15 Uhr mit seinem dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der B 77 von A in Richtung B bei km n,nn einen entgegenkommenden ebenfalls dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gestreift und dadurch beschädigt habe und, obwohl sein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;StVO 1960 §4 Abs1 litc;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Mitwirkung an der "Feststellung des Sachverhaltes" bedingt erfahrungsgemäß je nach den Umständen des Einzelfalles unterschiedliche Verfahrensweisen der an einem Verkehrsunfall beteiligten Personen. Es ist daher die Tat für jeden Einzelfall nicht nur nach Tatzeit und Tatort... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 30. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe 1.) am 3. Jänner 1988 um 21.40 Uhr an einem näher beschriebenen Ort, obwohl er als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen sei, es unterlassen, an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken, indem er sich vom Unfallort entfernt habe, obwohl ein am Unfallort Bete... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer unter anderem schuldig erkannt, er habe es am 4. Mai 1988 um 18.15 Uhr an einem bestimmten Ort in Linz als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws unterlassen, nach einem Verkehrsunfall, bei dem ein Absperrgitter und ein Straßenverkehrszeichen, somit Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs, beschädigt worden seien und mit dem sein Verhalten am Unfallsort in ursächlichem Zusamme... mehr lesen...